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Allgemeine Geschäftsbedinungen (AGB)

AGB für Privatkunden

(Stand: 15.07.2022)

§ 1 Anwendungsbereich

Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB Onlineshop - B2C) regeln abschließend das Vertragsverhältnis zwischen der Verkäuferin mbo Oßwald GmbH & Co KG, Steingasse 13, 97900 Külsheim-Steinbach (Tel. +49 (0) 9345/670-0, Fax +49 (0) 9345/6255, info@mbo-osswald.de) und dem jeweiligen Käufer. Als Vertragsverhältnis ist jeder Vertragsschluss über den Onlineshop der Verkäuferin zu verstehen, auf deren Grundlage die Verkäuferin zu Warenlieferungen und Leistungen an den Käufer verpflichtet ist. Der Käufer bestätigt mit Abgabe seiner Bestellung ausdrücklich, dass er diese AGB der Verkäuferin zur Kenntnis genommen hat und akzeptiert.

Käufer können ausschließlich Verbraucher sein. Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zuzuordnen sind (§ 13 BGB).

Eigenen Bedingungen des Käufers wird hiermit widersprochen, es sei denn, es ist etwas anderes zwischen der Verkäuferin in dem Käufer schriftlich vereinbart.

§ 2 Vertragsgegenstand

Gegenstand des jeweiligen Vertrages ist der Verkauf von Waren durch die Verkäuferin an den Käufer auf dem Internetportal https://www.mbo-osswald.de.

Besondere Wünsche und Vorgaben des Käufers bezüglich Anfertigung der Ware nach Kundenspezifikation sind ausgeschlossen.

§ 3 Vertragsschluss, Vertragssprache, Vertragstext

Der Käufer kann im Onlineshop der Verkäuferin Waren bestellen, indem er sich zunächst registriert und ein Kundenkonto anlegt. Hiernach kann er unter Angabe seiner persönlichen Daten im Onlineshop der Verkäuferin Waren bestellen, indem er zunächst Waren im virtuellen Warenkorb sammelt und anschließend den automatisierten Bestellprozess im Onlineshop der Verkäuferin durchläuft und abschließt.

Die Verkäuferin versendet nach Abschluss der Bestellung durch den Käufer eine automatisierte Bestelleingangsbestätigung an die E-Mail-Adresse des Käufers, in welcher die Bestellung des Käufers nochmals aufgeführt wird. Die Bestelleingangsbestätigung stellt keine Annahme des Antrages des Käufers auf Abschluss eines Kaufvertrages dar; ein Kaufvertrag kommt mit der Bestelleingangsbestätigung daher nicht zustande. Zudem stellt die Bestelleingangsbestätigung keine Bestätigung der Lieferbarkeit der bestellten Ware dar.

Ein Kaufvertrag kommt erst durch die Übersendung einer Versandbestätigung per E-Mail durch die Verkäuferin an den Käufer zustande.

Für den Vertragsschluss steht als Sprache Deutsch zur Verfügung. Der Vertragstext wird von der Verkäuferin gespeichert und kann vom Käufer nach Abschluss des Bestellvorgangs über dessen Kundenkonto abgerufen und ausgedruckt werden.

§ 4 Technische Schritte zum Vertragsschluss, Erkennen und Berichtigung von Eingabefehlern

Im Einzelnen durchläuft der Käufer folgende technische Schritte:

  • Nach Auswahl der gewünschten Produkte Klick auf Schaltfläche „Zur Kasse“ im eingeblendeten Warenkorb
  • Weiterleitung auf Seite „Zahlungsart & Versandart“ und dort Auswahl der Zahlungsart sowie der Versandart; anschließend Klick auf „Weiter“
  • Anzeige der Übersicht zu angegebener Rechnungs- und Lieferadresse. Sind Rechnungs- und Lieferadresse nicht identisch können Sie hier eine separate Lieferadresse hinzufügen sowie Ihre in der Anmeldung angegebene und zu Ihrem Konto hinterlegte Rechnungsadresse abändern
  • Im Folgenden werden sämtliche ausgewählten Artikel übersichtsartig angezeigt; es besteht die Möglichkeit in dieser Ansicht, den Inhalt des Warenkorbs zu ändern
  • Abschluss der Bestellung durch Klick auf „Zahlungspflichtig bestellen“- Button


Der Käufer kann seine Bestellangaben über die geläufigen Maus- und Tastaturfunktionen und die auf der Bestellübersichtsseite vorgesehenen „ändern“-Links korrigieren. Der Käufer kann seine Bestellangaben ebenfalls korrigieren, indem er über den „zurück“-Button seines Internetbrowsers oder durch Klick auf die im oberen Bereich im Onlineshop eingeblendeten Bestellschritte zurück zu den einzelnen Bestellschritten navigiert.

§ 5 Vertragsabwicklung, Versandkosten, Lieferung

Alle Preisangaben verstehen sich als Brutto-Europreise zuzüglich eventuell anfallender Verpackungs- und Versandkosten.

Die anfallenden Versandkosten, die der Käufer ab dem Ort der Niederlassung der Verkäuferin trägt, kann der Käufer der im Onlineshop mittels Link abrufbaren Versandkostentabelle der Verkäuferin sowie der Preisaufstellung im virtuellen Warenkorb entnehmen.

Die Verkäuferin verpflichtet sich, nach Abschluss des Kaufvertrages und der vollständigen Bezahlung des Kaufpreises, die Ware unverzüglich an den Käufer per Post zu übersenden.

Die Verkäuferin ist auf Verlangen des Käufers berechtigt, aber nicht verpflichtet, die Ware auf Rechnung des Käufers zu versichern.

Die Lieferzeit beträgt nach Erhalt der Versandbestätigung bis zu 3 Werktage beim Versand innerhalb Deutschlands. Auf abweichende Lieferzeiten (z.B. bei einem Versand ins Ausland) weist die Verkäuferin im Onlineshop unter dem Link „Versandkosten“ hin.

Sollte ein bestellter Artikel nicht lieferbar sein, weil die Verkäuferin von ihrem Lieferanten ohne ihr Verschulden trotz dessen vertraglicher Verpflichtung nicht beliefert wird, ist sie zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. In diesem Fall wird die Verkäuferin den Käufer unverzüglich darüber informieren, dass die bestellte Ware nicht mehr verfügbar ist und etwaige schon erbrachte Gegenleistungen unverzüglich erstatten.

Der Käufer wird gebeten, die Ware bei Lieferung bzw. nach Empfangnahme auf sichtbare Transportschäden sowie ggf. Fehlteile zu überprüfen und insbesondere offensichtlich feststellbare Transportschäden gegenüber der Verkäuferin anzuzeigen. Ferner wird der Käufer darum gebeten, sich Schäden an der Verpackung der Waren von dem Transportunternehmen schriftlich bestätigen zu lassen und diese Bestätigung der Verkäuferin zu übersenden. Die gesetzlichen Gewährleistungsansprüche des Käufers bleiben hiervon gänzlich unberührt.

Soweit die Verkäuferin oder deren Zulieferer vereinbarte Fristen aufgrund von nicht zu vertretender, vorübergehender Leistungshindernisse, wie z.B. höhere Gewalt, Arbeitskampf, Naturkatastrophen, Energie- und Rohstoffmangel oder unüberwindbare Verkehrsstörungen nicht einhalten können erfolgt eine Fristverlängerung um den Zeitraum, für den das vorübergehende Leistungshindernis bestand und die Verkäuferin wird den Käufer in einem solchen Fall unverzüglich unterrichten.

Hinweis an Endverbraucher gemäß Verpackungsgesetz

Die Verkäuferin ist nach dem Verpackungsgesetz verpflichtet, nicht systembeteiligungspflichtige Verpackungen im Sinne des § 15 Absatz 1 Satz 1 des Verpackungsgesetzes, zurückzunehmen und für deren Wiederverwendung oder -verwertung zu sorgen, um die Rückgabequote zu erhöhen und eine möglichste Verringerung anfallender Verpackungsmaterialen zu befördern.

Folgende Packungen fallen hierunter:

  • Transportverpackungen (Transportverpackungen sind Verpackungen, die den Transport von Waren in einer Weise erleichtern, dass deren direkte Berührung sowie Transportschäden vermieden werden, und typischerweise nicht zur Weitergabe an den Endverbraucher bestimmt sind)
  • Verkaufs- und Umverpackungen, die nach Gebrauch typischerweise nicht bei privaten Endverbrauchern als Abfall anfallen
  • Verkaufs- und Umverpackungen, für die wegen Schadstoff- und/oder Gesundheitsrisiken bei der Verwertung eine Systembeteiligung nicht möglich ist
  • Verkaufsverpackungen schadstoffhaltiger Füllgüter
  • Mehrwegverpackungen (Mehrwegverpackungen sind Verpackungen, die dazu konzipiert und bestimmt sind, nach dem Gebrauch mehrfach zum gleichen Zweck wiederverwendet zu werden und deren tatsächliche Rückgabe und Wiederverwendung durch eine ausreichende Logistik ermöglicht sowie durch geeignete Anreizsysteme, in der Regel durch ein Pfand, gefördert wird)

Demnach ist die Verkäuferin verpflichtet, diese Verpackungen am Ort der tatsächlichen Übergabe oder in dessen unmittelbarer Nähe unentgeltlich zurückzunehmen. Sollte dies nicht möglich sein, hat der Käufer die Möglichkeit, die Verpackungen an die Verkäuferin zurückzusenden. Die Verkäuferin führt diese dann dem Recycling zu.

Die gesetzlichen Regelungen des Verpackungsgesetzes gelten gemäß § 12 Abs. 1 Verpackungsgesetz nicht für Verpackungen, die außerhalb Deutschlands an private Endverbraucher abgegeben werden.

Weitere Informationen und Kontaktmöglichkeiten bei Rückfragen können unter Hinweise Verpackungsgesetz eingesehen werden.

§ 6 Rechnungsstellung

Die Rechnungsstellung gegenüber dem Käufer erfolgt in elektronischer Form, soweit nicht etwas anderes mit dem Käufer vereinbart ist. Der Versand der Rechnung erfolgt per E-Mail.

§ 7 Widerrufsrecht und Rechtsfolgen bei Ausübung des Widerrufsrechts

Verbrauchern steht nach den gesetzlichen Vorschriften ein Widerrufsrecht zu. Nähere Information zum Widerrufsrecht ergeben sich aus der Widerrufsbelehrung der Verkäuferin.

§ 8 Haftung

Die Verkäuferin haftet unbeschränkt für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden, bei arglistigem Verschweigen von Mängeln, bei Übernahme einer Beschaffenheitsgarantie, für Ansprüche auf Grund des Produkthaftungsgesetzes sowie für Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.

Für sonstige Schäden haftet die Verkäuferin nicht, sofern diese von der Verkäuferin, einem gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen einfach fahrlässig verursacht wurden. Für die Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Käufer regelmäßig vertrauen darf (Kardinalspflichten) haftet die Verkäuferin für Schäden begrenzt auf den Ersatz des vertragstypischen, vorhersehbaren Schadens, sofern dieser einfach fahrlässig verursacht wurde.

Die vorstehenden Regelungen gelten für alle Schadensersatzansprüche, insbesondere für Schadensersatz neben der Leistung und Schadensersatz statt der Leistung, und zwar gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Mängeln, der Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis oder aus unerlaubter Handlung.

Die gesetzlichen Regelungen, die die Verkäuferin wegen bestimmter Handlungen oder Unterlassungen einer Haftung ohne Verschulden unterwerfen, werden von den vorstehenden Haftungsausschlüssen und -begrenzungen nicht berührt.

§ 9 Gewährleistung

Für Mängel der Waren haftet die Verkäuferin grundsätzlich nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen des Kaufrechts (§§ 434 ff. BGB). Sofern es sich jedoch um einen Vertrag über digitale Produkte gemäß § 327 Abs.2 BGB handelt, gelten hierfür dir Vorschriften für Verträge über digitale Produkte (§§ 327 ff. BGB).

§ 10 Zahlungsbedingungen, Verzug und Eigentumsvorbehalt

Der Kaufpreis wird unmittelbar nach Zustandekommen des Kaufvertrages fällig. Die Zahlung erfolgt nach Wahl des Käufers per Rechnung, per Vorauskasse/Überweisung, per Kreditkarte oder PayPal.

Der Käufer gerät innerhalb von 30 Tagen nach Fälligkeit in Verzug, wenn er auf diese Folge in der Rechnung oder Zahlungsaufforderung hingewiesen wurde. Kommt der Käufer in Zahlungsverzug, so ist der Kaufpreis während des Verzuges in Höhe von 5%-Punkten über dem Basiszinssatz zu verzinsen. Der Verkäuferin bleibt vorbehalten, einen höheren Verzugsschaden nachzuweisen und gegenüber dem Käufer geltend zu machen.

Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum der Verkäuferin.

§ 11 Datenschutz

Der Käufer wird darauf hingewiesen, dass seine für die Auftrags- und Bestellabwicklung notwendigen persönlichen Daten von der Verkäuferin auf Datenträgern gespeichert und verarbeitet werden. Eine Übermittlung an den Zahlungsdienstleister PayPal erfolgt ebenfalls ausschließlich zu vorgenanntem Zweck der Auftrags- und Bestellabwicklung. Eine Übermittlung der Daten an Dritte zu anderen Zwecken (z.B. Werbezwecke) erfolgt ausdrücklich nicht.

Weitere Einzelheiten, auch zu seinen Betroffenenrechten, kann der Käufer der Datenschutzerklärung der Verkäuferin entnehmen.

§ 12 Schlussbestimmungen

Auf die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen und auf den jeweils geschlossenen Kaufvertrag ist ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts anwendbar. Dies gilt nur insoweit, als nicht der gewährte Schutz durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, entzogen wird.

Sollten eine oder mehrere Klauseln dieser Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein, so soll hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt sein.

§ 13 Informationen zum Portal der EU-Kommission zur Online-Streitbeilegung, Alternative Streitbeilegung

Die EU-Kommission stellt ein Online-Portal zur Streitbeilegung („OS-Plattform“) zur Verfügung, die über den Link //ec.europa.eu/consumers/odr erreichbar ist. Es besteht die Möglichkeit, zur außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten über vertraglichen Verpflichtungen aus Online-Kaufverträgen diese Plattform zu nutzen.

Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle ist die Verkäuferin nicht verpflichtet und grundsätzlich nicht bereit.

https://www.mbo-osswald.de/impressum

(Stand: 15.07.2022)

§ 1 Anwendungsbereich

Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB Verkauf Privatkunden) regeln abschließend das Vertragsverhältnis zwischen der Verkäuferin mbo Oßwald GmbH & Co KG, Steingasse 13, 97900 Külsheim-Steinbach (Tel. +49 (0) 9345/670-0, Fax +49 (0) 9345/6255, info@mbo-osswald.de) und dem jeweiligen Käufer. Als Vertragsverhältnis ist jeder Vertragsschluss der Verkäuferin zu verstehen, auf deren Grundlage die Verkäuferin zu Warenlieferungen und Leistungen an den Käufer verpflichtet ist. Der Käufer bestätigt mit Abgabe seiner Bestellung ausdrücklich, dass er diese AGB der Verkäuferin zur Kenntnis genommen hat und akzeptiert.

Käufer können ausschließlich Verbraucher sein. Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zuzuordnen sind (§ 13 BGB).

Eigenen Bedingungen des Käufers wird hiermit widersprochen, es sei denn, es ist etwas anderes zwischen der Verkäuferin in dem Käufer schriftlich vereinbart.

Die Verkäuferin stellt dem Käufer unaufgefordert ein Exemplar dieser AGB zur Verfügung, sie können darüber hinaus auch online unter https://www.mbo-osswald.de unter „AGB Verkauf Privatkunden“ eingesehen, heruntergeladen, abgespeichert und ausgedruckt werden.

§ 2 Vertragsgegenstand

Gegenstand des jeweiligen Vertrages ist der Verkauf von Waren durch die Verkäuferin an den Käufer sowie gegebenenfalls die Herstellung und/oder Anpassung von Waren nach den Wünschen des Käufers.

§ 3 Angebot und Vertragsschluss

Der Käufer kann per Telefon, Telefax, durch Übersendung einer E-Mail, per Brief oder persönlich eine Bestellung aufgeben oder der Verkäuferin eine Anfrage übermitteln. Im Falle einer Bestellung per E-Mail, Brief, Telefax oder persönlich erhält der Käufer von der Verkäuferin eine E-Mail, einen Brief, eine Fax-Nachricht oder persönlich ein ausgedrucktes Exemplar einer Auftragsbestätigung, die den Vertragsschluss in Textform bestätigt.

Die Präsentation der Waren und Produkte insbesondere auf der Internetseite der Verkäuferin, in Katalogen, Prospekten und Preislisten, ebenso sowie Zeichnungen, Abbildungen, Gewichts-, Preis- und Maßangaben sind unverbindlich und stellen kein Angebot der Verkäuferin dar. Vielmehr ist der Käufer aufgefordert, ein Angebot abzugeben.

Für Vertragsabschlüsse über das Internetportal der Verkäuferin https://www.mbo-osswald.de gelten die gesonderten AGB Onlineshop - B2C, abrufbar unter https://www.mbo-osswald.deAGB Onlineshop - B2C“.

§ 4 Vertragsabwicklung, Lieferung

Ware, die auf Lager ist, wird spätestens 5 Werktagen nach Erteilung der Auftragsbestätigung und bei Bezahlung per Vorauskasse nach Erhalt des vollständigen Rechnungsbetrags versendet. Ist die Ware bei der Bestellung nicht vorrätig, wird die Verkäuferin die Ware herstellen oder bestellen, den Kunden informieren und ihm den voraussichtlichen Liefertermin mitteilen.

Falls nicht alle bestellten Artikel vorrätig bzw. durch Zwischenverkauf nicht mehr verfügbar sind, versendet die Verkäuferin bei Verfügbarkeit aller Artikel diese zu einem späteren Zeitpunkt als Gesamtlieferung. Über den Lieferzeitpunkt wird der Käufer vor Vertragsschluss informiert.

Sollte ein bestellter Artikel nicht lieferbar sein, weil die Verkäuferin von ihrem Lieferanten ohne ihr Verschulden trotz dessen vertraglicher Verpflichtung nicht beliefert wird, ist sie zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. In diesem Fall wird die Verkäuferin den Käufer unverzüglich darüber informieren, dass die bestellte Ware nicht mehr verfügbar ist und etwaige schon erbrachte Gegenleistungen unverzüglich erstatten.

Der Käufer wird gebeten, die Ware bei Lieferung bzw. nach Empfangnahme auf sichtbare Transportschäden sowie ggf. Fehlteile zu überprüfen und insbesondere offensichtlich feststellbare Transportschäden gegenüber der Verkäuferin anzuzeigen. Ferner wird der Käufer darum gebeten, sich Schäden an der Verpackung der Waren von dem Transportunternehmen schriftlich bestätigen zu lassen und diese Bestätigung der Verkäuferin zu übersenden. Die gesetzlichen Gewährleistungsansprüche des Käufers bleiben hiervon gänzlich unberührt.

Entstehen der Verkäuferin aufgrund der Angabe einer falschen Lieferadresse und/oder eines falschen Adressaten zusätzlich Versandkosten, so sind diese Kosten von Käufer zu ersetzen, es sei denn er hat die falsche Angabe nicht zu vertreten.

Bei Abholung am Firmensitz der Verkäuferin erfolgt die Auslieferung Zug um Zug gegen Bezahlung der Ware.

Soweit die Verkäuferin oder deren Zulieferer vereinbarte Fristen aufgrund von nicht zu vertretender, vorübergehender Leistungshindernisse, wie z.B. höhere Gewalt, Arbeitskampf, Naturkatastrophen, Energie- und Rohstoffmangel oder unüberwindbare Verkehrsstörungen nicht einhalten können erfolgt eine Fristverlängerung um den Zeitraum, für den das vorübergehende Leistungshindernis bestand und die Verkäuferin wird den Käufer in einem solchen Fall unverzüglich unterrichten.

Hinweis an Endverbraucher gemäß Verpackungsgesetz

Die Verkäuferin ist nach dem Verpackungsgesetz verpflichtet, nicht systembeteiligungspflichtige Verpackungen im Sinne des § 15 Absatz 1 Satz 1 des Verpackungsgesetzes, zurückzunehmen und für deren Wiederverwendung oder -verwertung zu sorgen, um die Rückgabequote zu erhöhen und eine möglichste Verringerung anfallender Verpackungsmaterialen zu befördern.

Folgende Packungen fallen hierunter:

  • Transportverpackungen (Transportverpackungen sind Verpackungen, die den Transport von Waren in einer Weise erleichtern, dass deren direkte Berührung sowie Transportschäden vermieden werden, und typischerweise nicht zur Weitergabe an den Endverbraucher bestimmt sind)
  • Verkaufs- und Umverpackungen, die nach Gebrauch typischerweise nicht bei privaten Endverbrauchern als Abfall anfallen
  • Verkaufs- und Umverpackungen, für die wegen Schadstoff- und/oder Gesundheitsrisiken bei der Verwertung eine Systembeteiligung nicht möglich ist
  • Verkaufsverpackungen schadstoffhaltiger Füllgüter
  • Mehrwegverpackungen (Mehrwegverpackungen sind Verpackungen, die dazu konzipiert und bestimmt sind, nach dem Gebrauch mehrfach zum gleichen Zweck wiederverwendet zu werden und deren tatsächliche Rückgabe und Wiederverwendung durch eine ausreichende Logistik ermöglicht sowie durch geeignete Anreizsysteme, in der Regel durch ein Pfand, gefördert wird)

Demnach ist die Verkäuferin verpflichtet, diese Verpackungen am Ort der tatsächlichen Übergabe oder in dessen unmittelbarer Nähe unentgeltlich zurückzunehmen. Sollte dies nicht möglich sein, hat der Käufer die Möglichkeit, die Verpackungen an die Verkäuferin zurückzusenden. Die Verkäuferin führt diese dann dem Recycling zu.

Die gesetzlichen Regelungen des Verpackungsgesetzes gelten gemäß § 12 Abs. 1 Verpackungsgesetz nicht für Verpackungen, die außerhalb Deutschlands an private Endverbraucher abgegeben werden.

Weitere Informationen und Kontaktmöglichkeiten bei Rückfragen können unter Hinweise Verpackungsgesetz eingesehen werden.

§ 5 Rechnungsstellung

Die Rechnungsstellung gegenüber dem Käufer erfolgt in elektronischer Form, soweit nicht etwas anderes mit dem Käufer vereinbart ist. Der Versand der Rechnung erfolgt per E-Mail.

§ 6 Widerrufsrecht und Folgen des Widerrufs

Widerrufsrecht

Der Käufer hat als Verbraucher das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen den Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag, an dem der Käufer oder ein von ihm benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die letzte Ware in Besitz genommen hat.

Um sein Widerrufsrecht auszuüben, muss der Käufer die Verkäuferin (mbo Oßwald GmbH & Co KG, Steingasse 13, 97900 Külsheim-Steinbach, Tel. +49 (0) 9345/670-0, Fax +49 (0) 9345/6255, info@mbo-osswald.de) mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über seinen Entschluss, den Vertrag zu widerrufen, informieren. Der Käufer kann dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass der Käufer die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absendet.

Folgen des Widerrufs

Widerruft der Käufer den Vertrag, hat die Verkäuferin ihm alle in diesem Kontext stehenden Zahlungen, die sie von ihm erhalten hat, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass der Käufer eine andere Art der Lieferung als die von der Verkäuferin angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt hat), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über den Widerruf des Vertrages bei der Verkäuferin eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwendet die Verkäuferin dasselbe Zahlungsmittel, das bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt wurde, es sei denn, mit dem Käufer wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden dem Käufer wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

Die Verkäuferin kann die Rückzahlung verweigern, bis sie die Waren wieder zurückerhalten hat oder bis der Käufer den Nachweis erbracht hat, dass er die Waren zurückgesandt hat, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist.

Der Käufer hat die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem er die Verkäuferin über den Widerruf des Vertrages unterrichtet hat, an die Verkäuferin zurückzusenden oder ihr zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn der Käufer die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absendet.

Die Verkäuferin trägt die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren. Der Käufer wird gebeten, sich vor Sendungsaufgabe mit der Verkäuferin in Verbindung zu setzen, sodass die Verkäuferin alles Weitere organisieren kann.

Der Käufer muss für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit ihnen zurückzuführen ist.

Ausschluss des Widerrufs

Das Widerrufsrecht besteht nicht bei Verträgen zur Lieferung von Waren, die nicht vorgefertigt sind und für deren Herstellung eine individuelle Auswahl oder Bestimmung durch den Verbraucher maßgeblich ist oder die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Verbrauchers zugeschnitten sind. Dies gilt insbesondere für Waren, die über die Konfiguratoren für Bolzen nach DIN / EN / ISO (ISO 2340 / DIN 1433 / DIN 1443 / ISO 2341 / DIN 1434 / DIN 1435 / DIN 1436 / DIN 1444 / DIN 1445), Bolzen mit Einstich, Gelenkstangen oder Gewindestangen individuell nach Ihren Angaben und Anforderungen beauftragt und produziert werden.

Das Widerrufsrecht besteht zudem nicht bei Verträgen zur Lieferung von Waren, wenn diese nach der Lieferung auf Grund ihrer Beschaffenheit untrennbar mit anderen Gütern vermischt wurden.

§ 7 Preise

Alle Preisangaben verstehen sich als Brutto-Europreise zuzüglich eventuell anfallender Verpackungs- und Versandkosten.

Alle Versandkosten, insbesondere Verpackung, Transportkosten, Transportversicherung und Zustellungen wie auch ggf. anfallende Zölle und Steuern usw. erfolgen, soweit nicht in Textform anders vereinbart, auf Kosten des Käufers.

Der Kaufvertrag oder Werklieferungsvertrag kommt zu den jeweiligen zum Bestellzeitpunkt aktuellen Preisen zustande. Die aktuellen Preise ergeben sich aus den jeweils aktuellen Preislisten und/oder aus dem Angebot der Verkäuferin, insbesondere bei Sonderanfertigungen. Die dort genannten Preise sind 4 Wochen gültig.

§ 8 Zahlungsbedingungen, Verzug und Eigentumsvorbehalt

Der Kaufpreis für die bestellte Ware wird mit Vertragsschluss sofort fällig und ist per Vorauskasse gegen Übersendung der Rechnung bzw. Auftragsbestätigung zu entrichten, es sei denn es wird Kauf auf Rechnung vereinbart.

Bei Bezahlung per Vorauskasse hat der Käufer den Kaufpreis an die Verkäuferin zu überweisen, bevor die Waren an ihn verschickt bzw. die Dienstleistung ausgeführt wird.

Bei Kauf auf Rechnung werden Rechnungen mit Zugang der Rechnung und Erhalt der Ware (bei zusammenhängenden Bestellung mit erhalt der letzten Lieferung) fällig. Der Käufer gerät innerhalb von 30 Tagen nach Fälligkeit in Verzug, wenn er auf diese Folge in der Rechnung oder Zahlungsaufforderung hingewiesen wurde. Kommt der Käufer in Zahlungsverzug, so ist der Kaufpreis während des Verzuges in Höhe von 5%-Punkten über dem Basiszinssatz zu verzinsen. Der Verkäuferin bleibt vorbehalten, einen höheren Verzugsschaden nachzuweisen und gegenüber dem Käufer geltend zu machen.

Die Verkäuferin behält sich das Recht vor, einen Mindestrechnungswert je Auftrag anzusetzen. Dieser Mindestrechnungswert je Auftrag beträgt im Inland 80,00 € und im Ausland 150,00 €. Wird der jeweilige Mindestrechnungswert je Auftrag nicht erreicht, wird ein Mindermengenzuschlag von zusätzlich jeweils 30,00 € auf den Auftragswert aufgeschlagen und verrechnet.

Die Verkäuferin übernimmt keine inländischen oder ausländischen Bankgebühren und behält sich daher bei zusätzlichen anfallenden Kosten und/oder Gebühren entsprechende Nachberechnungen vor. Skonto wird nicht gewährt, es sei denn dieser wurde bei Vertragsschluss ausdrücklich vereinbart.

Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der Verkäuferin.

§ 9 Haftung

Die Verkäuferin haftet unbeschränkt für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden, bei arglistigem Verschweigen von Mängeln, bei Übernahme einer Beschaffenheitsgarantie, für Ansprüche auf Grund des Produkthaftungsgesetzes sowie für Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.

Für sonstige Schäden haftet die Verkäuferin nicht, sofern diese von der Verkäuferin, einem gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen einfach fahrlässig verursacht wurden. Für die Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Käufer regelmäßig vertrauen darf (Kardinalspflichten) haftet die Verkäuferin für Schäden begrenzt auf den Ersatz des vertragstypischen, vorhersehbaren Schadens, sofern dieser einfach fahrlässig verursacht wurde.

Die vorstehenden Regelungen gelten für alle Schadensersatzansprüche, insbesondere für Schadensersatz neben der Leistung und Schadensersatz statt der Leistung, und zwar gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Mängeln, der Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis oder aus unerlaubter Handlung.

Die gesetzlichen Regelungen, die die Verkäuferin wegen bestimmter Handlungen oder Unterlassungen einer Haftung ohne Verschulden unterwerfen, werden von den vorstehenden Haftungsausschlüssen und -begrenzungen nicht berührt.

§ 10 Gewährleistung

Für Mängel der Waren haftet die Verkäuferin grundsätzlich nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen des Kaufrechts (§§ 434 ff. BGB).

Für den Verkauf gebrauchter Sachen wird die Verjährungsfrist für Mängelansprüche entsprechend § 475 Abs. 2 BGB auf ein Jahr beschränkt.

Etwaige Beanstandungen und Beschwerden richtet der Käufer mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. per Telefon, ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder Email) an:

mbo Oßwald GmbH & Co KG, Steingasse 13, D-97900 Külsheim-Steinbach
Tel. +49 (0) 9345/670-0 Fax +49 (0) 9345/6255 info@mbo-osswald.de

§ 11 Sonder- und Einzelanfertigungen

Ein Anspruch auf Rücknahme oder Nichtlieferung von Sonder- oder Einzelanfertigungen besteht - soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart - nicht. Als Sonder- und Einzelanfertigung gelten solche Waren, die nach besonderen Spezifikationen des Käufers angefertigt werden oder eindeutig auf dessen persönliche Bedürfnisse zugeschnitten sind.

§ 12 Wer wir sind und wie Sie uns erreichen

mbo Oßwald GmbH & Co KG
Metallbearbeitung • Verbindungstechnik
Steingasse 13
D-97900 Külsheim-Steinbach
Telefon +49 9345 – 6700
Fax +49 9345 – 6255
Email info@mbo-osswald.de
Website www.mbo-osswald.de

Amtsgericht - Registergericht Mannheim HRA 570277
USt-IdNr. DE 811933830

Persönlich haftende Gesellschafterin der Fa. mbo Oßwald GmbH & Co KG:
mbo Oßwald Verwaltungs-GmbH
Steingasse 13
D-97900 Külsheim-Steinbach

Amtsgericht - Registergericht Mannheim HRB 570358

Gesetzliche Vertreter der Fa. mbo Oßwald Verwaltungs-GmbH:
Geschäftsführer:
Dr. Manfred Oßwald
Rainer Oßwald
Andreas Oßwald
Hanna Oßwald

§ 13 Schlussbestimmungen

Auf die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen und auf den jeweils geschlossenen Kaufvertrag ist ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts anwendbar. Dies gilt nur insoweit, als nicht der gewährte Schutz durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, entzogen wird.

Sollten eine oder mehrere Klauseln dieser Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein, so soll hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt sein.

https://www.mbo-osswald.de/impressum

Verbrauchern steht ein gesetzliches Widerrufsrecht zu. Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann.

Als Verbraucher haben Sie das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die letzte Ware in Besitz genommen haben bzw. hat.

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (mbo Oßwald GmbH & Co KG, Steingasse 13, 97900 Külsheim-Steinbach, Tel. +49 (0) 9345/670-0, info@mbo-osswald.de) mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle in diesem Kontext stehenden Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrages bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir die Waren wieder zurückerhalten haben oder bis Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie die Waren zurückgesandt haben, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist.

Sie haben die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertrages unterrichten, an uns zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absenden.

Wir tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren. Bitte setzen Sie sich vor Sendungsaufgabe mit uns in Verbindung, wir werden alles weitere organisieren.

Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit ihnen zurückzuführen ist.

Ausschluss des Widerrufs

Das Widerrufsrecht besteht nicht bei Verträgen zur Lieferung von Waren, die nicht vorgefertigt sind und für deren Herstellung eine individuelle Auswahl oder Bestimmung durch den Verbraucher maßgeblich ist oder die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Verbrauchers zugeschnitten sind. Dies gilt insbesondere für Waren, die über die Konfiguratoren für Bolzen nach DIN / EN / ISO (ISO 2340 / DIN 1433 / DIN 1443 / ISO 2341 / DIN 1434 / DIN 1435 / DIN 1436 / DIN 1444 / DIN 1445), Bolzen mit Einstich, Gelenkstangen oder Gewindestangen individuell nach Ihren Angaben und Anforderungen beauftragt und produziert werden.

Muster Widerrufsformlar

AGB für Firmenkunden

(Stand: 15.07.2022)

§ 1 Anwendungsbereich

Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB Onlineshop - B2B) regeln abschließend das Vertragsverhältnis zwischen der Verkäuferin mbo Oßwald GmbH & Co KG, Steingasse 13, 97900 Külsheim-Steinbach (Tel. +49 (0) 9345/670-0, Fax +49 (0) 9345/6255, info@mbo-osswald.de) und dem jeweiligen Käufer. Als Vertragsverhältnis ist jeder Vertragsschluss über den Onlineshop der Verkäuferin zu verstehen, auf deren Grundlage die Verkäuferin zu Warenlieferungen und Leistungen an den Käufer verpflichtet ist. Der Käufer bestätigt mit Abgabe seiner Bestellung ausdrücklich, dass er diese AGB der Verkäuferin zur Kenntnis genommen hat und akzeptiert.

Käufer können ausschließlich Unternehmer sein. Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt (§ 14 BGB).

Eigenen Bedingungen des Käufers wird hiermit widersprochen, es sei denn, es ist etwas anderes zwischen den Parteien schriftlich vereinbart.

§ 2 Vertragsgegenstand

Gegenstand des jeweiligen Vertrages ist der Verkauf von Waren durch die Verkäuferin an den Käufer auf dem Internetportal https://www.mbo-osswald.de.

Besondere Wünsche und Vorgaben des Käufers bezüglich Anfertigung der Ware nach Kundenspezifikation müssen jeweils schriftlich mitgeteilt werden.

§ 3 Vertragsschluss, Vertragssprache, Vertragstext

Der Käufer kann im Onlineshop der Verkäuferin Waren bestellen, indem er sich zunächst registriert und ein Kundenkonto anlegt. Hiernach kann er unter Angabe seiner persönlichen Daten im Onlineshop der Verkäuferin Waren bestellen, indem er zunächst Waren im virtuellen Warenkorb sammelt und anschließend den automatisierten Bestellprozess im Onlineshop der Verkäuferin durchläuft und abschließt.

Die Verkäuferin versendet nach Abschluss der Bestellung durch den Käufer eine automatisierte Bestelleingangsbestätigung an die E-Mail-Adresse des Käufers, in welcher die Bestellung des Käufers nochmals aufgeführt wird. Die Bestelleingangsbestätigung stellt keine Annahme des Antrages des Käufers auf Abschluss eines Kaufvertrages dar; ein Kaufvertrag kommt mit der Bestelleingangsbestätigung daher nicht zustande. Zudem stellt die Bestelleingangsbestätigung keine Bestätigung der Lieferbarkeit der bestellten Ware dar.

Ein Kaufvertrag kommt erst durch die Übersendung einer Versandbestätigung per E-Mail durch den Verkäufer an den Käufer zustande.

Für den Vertragsschluss steht als Sprache Deutsch zur Verfügung. Der Vertragstext wird von der Verkäuferin gespeichert und kann vom Käufer nach Abschluss des Bestellvorgangs über dessen Kundenkonto abgerufen und ausgedruckt werden.

§ 4 Technische Schritte zum Vertragsschluss, Erkennen und Berichtigung von Eingabefehlern

Im Einzelnen durchläuft der Käufer folgende technische Schritte:

  • Nach Auswahl der gewünschten Produkte Klick auf Schaltfläche „Zur Kasse“ im eingeblendeten Warenkorb
  • Weiterleitung auf Seite „Zahlungsart & Versandart“ und dort Auswahl der Zahlungsart sowie der Versandart; anschließend Klick auf „Weiter“
  • Anzeige der Übersicht zu angegebener Rechnungs- und Lieferadresse. Sind Rechnungs- und Lieferadresse nicht identisch können Sie hier eine separate Lieferadresse hinzufügen sowie Ihre in der Anmeldung angegebene und zu Ihrem Konto hinterlegte Rechnungsadresse abändern
  • Im Folgenden werden sämtliche ausgewählten Artikel übersichtsartig angezeigt; es besteht die Möglichkeit in dieser Ansicht, den Inhalt des Warenkorbs zu ändern
  • Abschluss der Bestellung durch Klick auf „Zahlungspflichtig bestellen“- Button


Der Käufer kann seine Bestellangaben über die geläufigen Maus- und Tastaturfunktionen und die auf der Bestellübersichtsseite vorgesehenen „ändern“-Links korrigieren. Der Käufer kann seine Bestellangaben ebenfalls korrigieren, indem er über den „zurück“-Button seines Internetbrowsers oder durch Klick auf die im oberen Bereich im Onlineshop eingeblendeten Bestellschritte zurück zu den einzelnen Bestellschritten navigiert.

§ 5 Vertragsabwicklung, Versandkosten, Lieferung

Angebote erfolgen freibleibend. Alle Preisangaben verstehen sich als Netto-Europreise zuzüglich eventuell anfallender Umsatzsteuer, die in der Rechnung gesondert ausgewiesen wird sowie eventuell anfallender Verpackungs- und Versandkosten. Die anfallenden Versandkosten, die der Käufer ab dem Ort der Niederlassung der Verkäuferin trägt, kann der Käufer der im Onlineshop mittels Link abrufbaren Versandkostentabelle der Verkäuferin sowie der Preisaufstellung im virtuellen Warenkorb entnehmen. Der zur jeweiligen Ware angegebene Preis schließt Nebenleistungen der Verkäuferin (z.B. Bereitstellung, Montage, Einbau oder Ausführung), die Nebenkosten (z.B. Verpackung, Kartonage, Transportkosten, Porto, Zölle, Fracht, Steuern und Versicherungskosten nicht mit ein.

Die Verkäuferin verpflichtet sich, nach Abschluss des Kaufvertrages und der vollständigen Bezahlung des Kaufpreises, die Ware unverzüglich an den Käufer per Post zu übersenden.

Die Lieferung erfolgt stets auf Gefahr und auf Kosten des Käufers. Die Verkäuferin ist auf Verlangen des Käufers berechtigt, aber nicht verpflichtet, die Ware auf Rechnung des Käufers zu versichern.

Die Lieferzeit beträgt ab Vertragsschluss bis zu 3 Werktage beim Versand innerhalb Deutschlands. Auf abweichende Lieferzeiten (z.B. bei einem Versand ins Ausland) weist die Verkäuferin im Onlineshop unter dem Link „Versandkosten“ hin.

Sollte ein bestellter Artikel nicht lieferbar sein, weil die Verkäuferin von ihrem Lieferanten ohne ihr Verschulden trotz dessen vertraglicher Verpflichtung nicht oder, falls es sich um ein Fixgeschäft handelt, nicht rechtzeitig beliefert wird und somit ein nicht nur vorübergehendes Leistungshindernis besteht, ist sie zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. In diesem Fall wird die Verkäuferin den Käufer unverzüglich darüber informieren, dass die bestellte Ware nicht mehr verfügbar ist und etwaige schon erbrachte Gegenleistungen unverzüglich erstatten.

Soweit die Verkäuferin oder deren Zulieferer vereinbarte Fristen aufgrund von nicht zu vertretender, vorübergehender Leistungshindernisse, wie z.B. höhere Gewalt, Arbeitskampf, Naturkatastrophen, Energie- und Rohstoffmangel oder unüberwindbare Verkehrsstörungen nicht einhalten können erfolgt eine Fristverlängerung um den Zeitraum, für den das vorübergehende Leistungshindernis bestand und die Verkäuferin wird den Käufer in einem solchen Fall unverzüglich unterrichten.

Hinweis an Industriekunden gemäß Verpackungsgesetz

Um die Rückgabequote zu erhöhen, ist die Verkäuferin verpflichtet nicht lizenzpflichtige Verpackungen unentgeltlich von dem Käufer zurückzunehmen. Zu diesen gehören Transportverpackungen (auch Paletten) und Umverpackungen, die bei dem Käufer nicht als Abfall anfallen würden, sowie weitere in § 15 VerpackG aufgeführten Verpackungen. Die Rücknahmepflicht der Verkäuferin betrifft restentleerte Verpackungen der gleichen Art, Form und Größe wie die, die der Käufer ursprünglich erhalten hat und von Waren stammen, die die Verkäuferin auch in ihrem Sortiment führt.

Die Rückgabe kann in der Versendungsform frei am Ort der Übergabe stattfinden. Bei wiederkehrenden Lieferungen kann der Käufer die Verpackung auch bei der nächsten Anlieferung in der Versendungsform frei zurückgeben.

Weitere Informationen und Kontaktmöglichkeiten bei Rückfragen können unter Hinweise Verpackungsgesetz eingesehen werden.

§ 6 Rechnungsstellung

Die Rechnungsstellung gegenüber dem Käufer erfolgt in elektronischer Form, soweit nicht etwas anderes mit dem Käufer vereinbart ist. Der Versand der Rechnung erfolgt per E-Mail.

§ 7 Haftung

Die Verkäuferin haftet unbeschränkt für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden, bei arglistigem Verschweigen von Mängeln, bei Übernahme einer Beschaffenheitsgarantie, für Ansprüche auf Grund des Produkthaftungsgesetzes sowie für Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.

Für sonstige Schäden haftet die Verkäuferin nicht, sofern diese von der Verkäuferin, einem gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen einfach fahrlässig verursacht wurden. Für die Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Käufer regelmäßig vertrauen darf (Kardinalspflichten) haftet die Verkäuferin für Schäden begrenzt auf den Ersatz des vertragstypischen, vorhersehbaren Schadens, sofern dieser einfach fahrlässig verursacht wurde.

Die vorstehenden Regelungen gelten für alle Schadensersatzansprüche, insbesondere für Schadensersatz neben der Leistung und Schadensersatz statt der Leistung, und zwar gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Mängeln, der Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis oder aus unerlaubter Handlung.

Die gesetzlichen Regelungen, die die Verkäuferin wegen bestimmter Handlungen oder Unterlassungen einer Haftung ohne Verschulden unterwerfen, werden von den vorstehenden Haftungsausschlüssen und -begrenzungen nicht berührt.

§ 8 Gewährleistung

Für Mängel der Waren haftet die Verkäuferin grundsätzlich nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen des Kaufrechts (§§ 434 ff. BGB).

Die Ansprüche aus § 437 BGB verjähren innerhalb eines Jahres ab Ablieferung der bestellen Ware beim Käufer, sofern es sich bei der Ware nicht um eine gebrauchte Sache handelt. Die verkürzte Gewährleistungsfrist gilt nicht für Ansprüche des Käufers, für welche die Verkäuferin nach § 6 dieser AGB unbeschränkt haftet. Die Verjährungsfristen der §§ 438 Abs. 1 Nr. 1 und 2, 479 Abs. 1 und 634 a Abs. 1 Nr. 2 BGB bleiben unberührt. In allen anderen Fällen gilt die gesetzliche Gewährleistungsfrist ab Ablieferung der bestellten Ware beim Käufer.

Das Wahlrecht zur Beseitigung des Mangels oder Nachlieferung einer mangelfreien Sache gemäß § 439 Abs. 1 BGB steht der Verkäuferin zu.

Auch etwaige Rückgriffsansprüche aus § 445a BGB verjähren innerhalb eines Jahres ab Ablieferung der bestellten Ware.

Im Falle von ersetzter oder reparierter Lieferware beginnt die Verjährungsfrist nur dann neu zu laufen, wenn die Verkäuferin die Mangelhaftigkeit der ersetzten oder reparierten Lieferware anerkannt hat.

Der Käufer wird, soweit es sich um ein beiderseitiges Handelsgeschäft im Sinne des Handelsgesetzbuches handelt, die bestellte Waren unverzüglich nach der Ablieferung untersuchen. Dies gilt insbesondere im Hinblick auf die Vollständigkeit der Waren sowie der jeweiligen Funktionsfähigkeit. Mängel, die hierbei festgestellt werden oder ohne weiteres feststellbar sind, müssen der Verkäuferin unverzüglich mitgeteilt werden. Beizufügen ist eine detaillierte Mängelbeschreibung. Unterlässt der Käufer die Anzeige, so gilt die Ware als genehmigt, es sei denn, dass es sich um einen Mangel handelt, der bei der Untersuchung nicht erkennbar war.

Mängel der Waren, die im Rahmen der ordnungsgemäßen Untersuchung gem. vorstehendem Absatz nicht feststellbar sind, müssen der Verkäuferin unverzüglich nach deren Entdeckung mitgeteilt werden, soweit es sich um ein beiderseitiges Handelsgeschäft handelt; anderenfalls gilt die Ware auch in Ansehung dieses Mangels als genehmigt.

§ 9 Zahlungsbedingungen, Verzug und Eigentumsvorbehalt

Der Kaufpreis wird unmittelbar nach Zustandekommen des Kaufvertrages fällig. Die Zahlung erfolgt nach Wahl des Käufers per Rechnung, per Vorauskasse/Überweisung, per Kreditkarte oder PayPal.

Der Käufer gerät in Verzug, wenn er innerhalb von 30 Tagen nach Fälligkeit nicht geleistet hat. Kommt der Käufer in Zahlungsverzug, so ist der Kaufpreis während des Verzuges in Höhe von 9%-Punkten über dem Basiszinssatz zu verzinsen. Der Verkäuferin bleibt vorbehalten, einen höheren Verzugsschaden nachzuweisen und gegenüber dem Käufer geltend zu machen.

Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum der Verkäuferin.

Das Eigentum an der gekauften Ware geht erst von der Verkäuferin auf den Käufern über, wenn der Käufer alle Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit der Verkäuferin beglichen hat (erweiterter Eigentumsvorbehalt). Der Käufer verpflichtet sich, die Waren pfleglich zu behandeln und im Falle hochwertiger Güter zu Gunsten der Verkäuferin gegen die üblichen Risiken (z.B. Wasser, Feuer, Sturm, Diebstahl) zu versichern.

Bis zum vollständigen Eigentumsübergang verpflichtet sich der Käufer die Verkäuferin umgehend darüber zu informieren, falls die Ware gepfändet wird oder ansonsten Eingriffen Dritter ausgesetzt ist.

Der Käufer ist berechtigt, die unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware im normalen Geschäftsgang weiter zu veräußern, solange er sich nicht in Verzug befindet. Der Käufer tritt der Verkäuferin alle aus der Weiterveräußerung gegen einen Abnehmer oder gegen Dritte entstehenden Forderungen aus der Aufnahme in Kontokorrentverhältnisse zur Sicherheit und für alle anderen aus der Geschäftsverbindung ab. Nach der Abtretung ist der Käufer zur Einziehung der an die Verkäuferin abgetretenen Forderungen ermächtigt. Die Verkäuferin behält sich jedoch vor, die Ermächtigung zur Einziehung zu widerrufen und die Forderung selbst einzuziehen, sofern der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt, in Verzug ist und insbesondere ein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist.

Erlischt der Eigentumsvorbehalt der Verkäuferin an einer im kaufmännischen Geschäftsverkehr erworbenen Ware durch Weiterveräußerung, Verbindung oder Verarbeitung der gekauften Ware durch den Käufer, dann tritt an die Stelle der gekauften Ware die neue Sache oder die durch eine der bezeichneten Handlungen entstehende Forderung (verlängerter Eigentumsvorbehalt).

§ 10 Schutzrechte

Die Verkäuferin übernimmt gegenüber dem Käufer in der Bundesrepublik Deutschland die Haftung dafür, dass die Ware frei von Rechten Dritter ist. Voraussetzung ist jedoch, dass der Käufer die Verkäuferin unverzüglich über Ansprüche aus der Verletzung von Schutzrechten, die Dritte gegen den Käufer erheben, unterrichtet und bei der Behandlung der Ansprüche und der Verfolgung seiner Rechte im Einvernehmen mit der Verkäuferin vorgeht. Wird eine dieser Voraussetzung nicht erfüllt, so wird die Verkäuferin von ihrer Verpflichtung frei.

Nimmt der Käufer an der gelieferten Ware Veränderungen vor und werden dadurch Schutzrechte eines Dritten verletzt, entfällt die Haftung der Verkäuferin.

§ 11 Datenschutz

Der Käufer wird darauf hingewiesen, dass seine für die Auftrags- und Bestellabwicklung notwendigen persönlichen Daten von der Verkäuferin auf Datenträgern gespeichert und verarbeitet werden. Eine Übermittlung an den Zahlungsdienstleister PayPal erfolgt ebenfalls ausschließlich zu vorgenanntem Zweck der Auftrags- und Bestellabwicklung. Eine Übermittlung der Daten an Dritte zu anderen Zwecken (z.B. Werbezwecke) erfolgt ausdrücklich nicht.

Weitere Einzelheiten, auch zu seinen Betroffenenrechten, kann der Käufer der Datenschutzerklärung der Verkäuferin entnehmen.

§ 12 Schlussbestimmungen

Auf die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen und auf den jeweils geschlossenen Kaufvertrag ist ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts anwendbar.

Gerichtsstand für sämtliche Ansprüche aus oder im Zusammenhang mit diesen Bedingungen und dem gesamten Rechtsverhältnis der Vertragsparteien ist der Sitz der Verkäuferin als Gerichtsstand vereinbart. Der Verkäuferin bleibt es jedoch unbenommen, Ansprüche gegen den Käufer auch an anderen gesetzlich gegebenen Gerichtsständen geltend zu machen.

Für auf Grundlage dieser AGB geschlossene Verträge/Vereinbarungen gilt die Schriftform, mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen und Ergänzungen, auch Änderungen dieser Klausel, bedürfen einer schriftlichen Vereinbarung.

Sollten eine oder mehrere Klauseln dieser Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein, so soll hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt sein.

https://www.mbo-osswald.de/impressum

(Stand: 15.07.2022)

§ 1 Anwendungsbereich

Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB Verkauf Geschäftskunden) regeln abschließend das Vertragsverhältnis zwischen der Verkäuferin mbo Oßwald GmbH & Co KG, Steingasse 13, 97900 Külsheim-Steinbach (Tel. +49 (0) 9345/670-0, Fax +49 (0) 9345/6255, info@mbo-osswald.de) und dem jeweiligen Käufer. Als Vertragsverhältnis ist jeder Vertragsschluss zu verstehen, auf deren Grundlage die Verkäuferin zu Warenlieferungen und Leistungen an den Käufer verpflichtet ist. Alle Vereinbarungen das Vertragsverhältnis betreffend bedürfen für ihre Wirksamkeit der Textform, insbesondere Nebenabreden und Zusicherungen bedürfen einer in Textform verfassten Bestätigung der Verkäuferin. Der Käufer bestätigt mit Abgabe seiner Bestellung ausdrücklich, dass er diese AGB der Verkäuferin zur Kenntnis genommen hat und akzeptiert.

Käufer können ausschließlich Unternehmer sein. Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt (§ 14 BGB).

Eigenen Bedingungen des Käufers wird hiermit widersprochen, es sei denn, es ist etwas anderes zwischen den Parteien schriftlich vereinbart.

§ 2 Vertragsgegenstand

Gegenstand des jeweiligen Vertrages ist der Verkauf von Waren durch die Verkäuferin an den Käufer sowie gegebenenfalls die Herstellung und/oder Anpassung von Waren nach den Wünschen des Käufers.

Besondere Wünsche und Vorgaben des Käufers bezüglich Anfertigung der Ware nach Kundenspezifikation müssen jeweils schriftlich mitgeteilt werden.

§ 3 Vertragsangebot und Vertragsabschluss

Angebote erfolgen freibleibend. Die Angaben in Prospekten, Anzeigen, Preislisten oder die Angaben in den Unterlagen, die zu dem Angebot gehören, sind unverbindlich, soweit diese nicht in der Auftragsbestätigung ausdrücklich als verbindlich erklärt werden.

Für Vertragsabschlüsse über das Internetportal der Verkäuferin https://www.mbo-osswald.de gelten die gesonderten Firmenkunden Shop-AGB, zu finden auf der Internetseite der Verkäuferin unter https://www.mbo-osswald.deAGB Onlineshop - B2B“.

Hinsichtlich Vertragsabschlüssen über das Internetportal wird der Käufer darauf hingewiesen, dass seine für die Auftrags- und Bestellabwicklung notwendigen persönlichen Daten von der Verkäuferin auf Datenträgern gespeichert und verarbeitet werden. Eine Übermittlung an den Zahlungsdienstleister PayPal erfolgt ebenfalls ausschließlich zu vorgenanntem Zweck der Auftrags- und Bestellabwicklung. Eine Übermittlung der Daten an Dritte zu anderen Zwecken (z.B. Werbezwecke) erfolgt ausdrücklich nicht.

Weitere Einzelheiten, auch zu seinen Betroffenenrechten, kann der Käufer der Datenschutzerklärung der Verkäuferin entnehmen.

§ 4 Preise

Alle Preise verstehen sich als Netto-Europreise zuzüglich eventuell anfallender Umsatzsteuer, die in der Rechnung gesondert ausgewiesen wird. Die Verkäuferin behält sich vor, Mindermengenzuschläge zu erheben.

Die Preise schließen Nebenleistungen der Verkäuferin (z.B. Bereitstellung, Montage, Einbau oder Ausführung), die Nebenkosten (z.B. Verpackung, Kartonage), Transportkosten, Porto, Zölle, Fracht, Steuern und Versicherungskosten nicht mit ein.

Aufträge, für die nicht ausdrücklich feste Preise vereinbart wurden, werden zu den am Tag der Lieferung üblichen Listenpreisen berechnet.

Treten wesentliche Änderung der Preisfaktoren Löhne, Rohmaterial- und Werkzeugkosten oder andere betriebsbedingter Kalkulationsfaktoren (z. B. Steuern, etc.) ein, so erhöhen sich die Preise zum Ausgleich der genannten Preis- und Kostensteigerungen. Sowohl Verkäuferin als auch Käufer können die Neufestsetzung des Preises im Verhandlungsweg verlangen. Preisänderungen werden dem Käufer spätestens 30 Tage vor deren Inkrafttreten in Textform mitgeteilt. Bei Preiserhöhungen über 5% des aktuellen Preises hat der Käufer zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des neuen Preises das Recht zur außerordentlichen Kündigung.

Bei Auslandsgeschäften sowie einer Preisgestaltung in einer fremden Währung treffen alle nach Vertragsschluss (entspricht dem Datum der Auftragsbestätigung) eintretenden Veränderungen der vereinbarten fremden Währung oder des Wechselkurses zum Euro den Käufer.

§ 5 Vertragsdurchführung und Lieferung

Die Lieferung erfolgt stets auf Gefahr und auf Kosten des Käufers. Die Verkäuferin ist auf Verlangen des Käufers berechtigt, aber nicht verpflichtet, die Ware auf Rechnung des Käufers zu versichern.

Lieferfristen sind nur verbindlich, wenn sie von der Verkäuferin ausdrücklich als verbindlich bestätigt wurden. Die Lieferfrist beginnt mit Vertragsabschluss. Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn die Ware das Werk oder das Lager innerhalb der Frist verlassen hat. Verzögert sich der Versand oder die Abholung aus Gründen, die die Verkäuferin nicht zu vertreten hat, gilt die Frist bei Meldung der Versandbereitschaft innerhalb der Vereinbarten Frist als eingehalten.

Sollte ein bestellter Artikel nicht lieferbar sein, weil die Verkäuferin von ihrem Lieferanten ohne ihr Verschulden trotz dessen vertraglicher Verpflichtung nicht oder, falls es sich um ein Fixgeschäft handelt, nicht rechtzeitig beliefert wird und somit ein nicht nur vorübergehendes Leistungshindernis besteht, ist sie zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. In diesem Fall wird die Verkäuferin den Käufer unverzüglich darüber informieren, dass die bestellte Ware nicht mehr verfügbar ist und etwaige schon erbrachte Gegenleistungen unverzüglich erstatten.

Soweit die Verkäuferin oder deren Zulieferer vereinbarte Fristen aufgrund von nicht zu vertretender, vorübergehender Leistungshindernisse, wie z.B. höhere Gewalt, Arbeitskampf, Naturkatastrophen, Energie- und Rohstoffmangel oder unüberwindbare Verkehrsstörungen nicht einhalten können erfolgt eine Fristverlängerung um den Zeitraum, für den das vorübergehende Leistungshindernis bestand und die Verkäuferin wird den Käufer in einem solchen Fall unverzüglich unterrichten.

Teillieferungen sind zulässig, soweit sie dem Käufer im Einzelfall zumutbar sind. Bei Vertragsschlüssen, die Teillieferungen betreffen, sowie bei fortlaufenden Auslieferungen sind der Verkäuferin Abrufe und Sondereinteilungen bezüglich der Teilmengen in Textform mitzuteilen. Wird die Vertragsmenge durch die einzelnen Abrufe des Käufers überschritten, ist die Verkäuferin, nach Prüfung der Liefermöglichkeit, zur Lieferung des Überschusses berechtigt. Die Verkäuferin kann den Überschuss zu den bei Abruf oder Lieferung gültigen Preisen berechnen. Die Liefermengen bei Abrufaufträgen sind gleichmäßig über die Laufzeit des Vertrages zu verteilen und vom Käufer so abzunehmen.

Bei Lieferung von Zeichnungsteilen behält sich die Verkäuferin eine Mengentoleranz von +/- 10% vor.

Vom Käufer zur Durchführung des Vertrags beschafftes Material ist der Verkäuferin zu übersenden. Die Verkäuferin übernimmt keine Gewähr für Mengen- und Qualitätsangaben für das vom Käufer beschaffte Material. Bei größeren Mengen sind die durch die Übernahme entstehenden Kosten und Lagerspesen zu erstatten. Stellt der Käufer Roh- und Hilfsstoffe zur Verfügung, bleiben Verpackungsmaterial und Abfälle Eigentum des Käufers. Der Käufer hat für die Beseitigung bzw. Entsorgung dieser Materialien und Abfälle zu sorgen und die Kosten hierfür zu tragen, soweit dies von der Verkäuferin verlangt wird. Eine Versicherung der der Verkäuferin übergebenen Roh- und Hilfsstoffe, Muster, Originale oder sonstiger eingebrachter Gegenstände hat der Käufer zu veranlassen. Dies gilt auch für bezahlte Fertigwaren, die im Auftrag des Käufers bei der Verkäuferin eingelagert werden.

Hinweis an Industriekunden gemäß Verpackungsgesetz

Um die Rückgabequote zu erhöhen, ist die Verkäuferin verpflichtet nicht lizenzpflichtige Verpackungen unentgeltlich von dem Käufer zurückzunehmen. Zu diesen gehören Transportverpackungen (auch Paletten) und Umverpackungen, die bei dem Käufer nicht als Abfall anfallen würden, sowie weitere in § 15 VerpackG aufgeführten Verpackungen. Die Rücknahmepflicht der Verkäuferin betrifft restentleerte Verpackungen der gleichen Art, Form und Größe wie die, die der Käufer ursprünglich erhalten hat und von Waren stammen, die die Verkäuferin auch in ihrem Sortiment führt.

Die Rückgabe kann in der Versendungsform frei am Ort der Übergabe stattfinden. Bei wiederkehrenden Lieferungen kann der Käufer die Verpackung auch bei der nächsten Anlieferung in der Versendungsform frei zurückgeben.

Weitere Informationen und Kontaktmöglichkeiten bei Rückfragen können unter Hinweise Verpackungsgesetz eingesehen werden.

§ 6 Rechnungsstellung

Die Rechnungsstellung gegenüber dem Käufer erfolgt in elektronischer Form, soweit nicht etwas anderes mit dem Käufer vereinbart ist. Der Versand der Rechnung erfolgt per E-Mail.

§ 7 Haftung

Die Verkäuferin haftet unbeschränkt für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden, bei arglistigem Verschweigen von Mängeln, bei Übernahme einer Beschaffenheitsgarantie, für Ansprüche auf Grund des Produkthaftungsgesetzes sowie für Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.

Für sonstige Schäden haftet die Verkäuferin nicht, sofern diese von der Verkäuferin, einem gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen einfach fahrlässig verursacht wurden. Für die Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Käufer regelmäßig vertrauen darf (Kardinalspflichten) haftet die Verkäuferin für Schäden begrenzt auf den Ersatz des vertragstypischen, vorhersehbaren Schadens, sofern dieser einfach fahrlässig verursacht wurde.

Die vorstehenden Regelungen gelten für alle Schadensersatzansprüche, insbesondere für Schadensersatz neben der Leistung und Schadensersatz statt der Leistung, und zwar gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Mängeln, der Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis oder aus unerlaubter Handlung.

Die gesetzlichen Regelungen, die die Verkäuferin wegen bestimmter Handlungen oder Unterlassungen einer Haftung ohne Verschulden unterwerfen, werden von den vorstehenden Haftungsausschlüssen und -begrenzungen nicht berührt.

Die von der Verkäuferin gelieferten und/oder gefertigten Teile sind nicht zum Einsatz in der Luftfahrtbranche oder zum Einbau in Flugkörper bestimmt. Der Käufer verpflichtet sich daher, die von der Verkäuferin gelieferten und/oder gefertigten Teile nicht in diesem Bereich einzusetzen. Sollte der Käufer gegen diese Verpflichtung verstoßen, übernimmt die Verkäuferin keinerlei Haftung. Der Käufer verpflichtet sich, die Verkäuferin unverzüglich und absolut von jeglichen Ansprüchen Dritter frei zu stellen.

§ 8 Gewährleistung

Für Mängel der Waren haftet die Verkäuferin grundsätzlich nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen des Kaufrechts (§§ 434 ff. BGB).

Die Ansprüche aus § 437 BGB verjähren innerhalb eines Jahres ab Ablieferung der bestellten Ware beim Käufer, sofern es sich bei der Ware nicht um eine gebrauchte Sache handelt. Die verkürzte Gewährleistungsfrist gilt nicht für Ansprüche des Käufers, für welche die Verkäuferin nach § 6 dieser AGB unbeschränkt haftet. Die Verjährungsfristen der §§ 438 Abs. 1 Nr. 1 und 2, 479 Abs. 1 und 634 a Abs. 1 Nr. 2 BGB bleiben unberührt. In allen anderen Fällen gilt die gesetzliche Gewährleistungsfrist ab Ablieferung der bestellten Ware beim Käufer.

Auch etwaige Rückgriffsansprüche aus § 445a BGB verjähren innerhalb eines Jahres ab Ablieferung der bestellten Ware.

Im Falle von ersetzter oder reparierter Lieferware beginnt die Verjährungsfrist nur dann neu zu laufen, wenn die Verkäuferin die Mangelhaftigkeit der ersetzten oder reparierten Lieferware anerkannt hat.

Das Wahlrecht zur Beseitigung des Mangels oder Nachlieferung einer mangelfreien Sache gemäß § 439 Abs. 1 BGB steht der Verkäuferin zu.

Der Käufer wird, soweit es sich um ein beiderseitiges Handelsgeschäft im Sinne des Handelsgesetzbuches handelt, die bestellte Waren unverzüglich nach der Ablieferung untersuchen. Dies gilt insbesondere im Hinblick auf die Vollständigkeit der Waren sowie der jeweiligen Funktionsfähigkeit. Mängel, die hierbei festgestellt werden oder ohne weiteres feststellbar sind, müssen der Verkäuferin unverzüglich mitgeteilt werden. Beizufügen ist eine detaillierte Mängelbeschreibung. Unterlässt der Käufer die Anzeige, so gilt die Ware als genehmigt, es sei denn, dass es sich um einen Mangel handelt, der bei der Untersuchung nicht erkennbar war.

Mängel der Waren, die im Rahmen der ordnungsgemäßen Untersuchung gemäß vorstehendem Absatz nicht feststellbar sind, müssen der Verkäuferin unverzüglich nach deren Entdeckung mitgeteilt werden, soweit es sich um ein beiderseitiges Handelsgeschäft handelt; anderenfalls gilt die Ware auch in Ansehung dieses Mangels als genehmigt.

Für die Vereinbarung einer Beschaffenheit der Waren als Grundlage der Mängelhaftung wird auf das gesonderte Dokument „Allgemeine Geschäftsbedingungen Verkauf Technik“ hingewiesen, zu finden online unter https://www.mbo-osswald.deAGB Verkauf Technik“.

Für Massenartikel bzw. Kleinteile in großen Stückzahlen haftet die Verkäuferin nicht wegen einer Fehlmenge bis zu 3 %. Das gleiche gilt, wenn nicht mehr als 3 % der gelieferten Teile mangelhaft sind. Dies gilt auch für Zeichnungsteile oder Produkte, die nach den Wünschen des Käufers angefertigt werden.

Ferner sind Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen, wenn:

a. ein Mangel ursächlich in dem vom Käufer gestellten Material begründet liegt

b. die Mängel der Teile ursächlich auf die verwendeten Rohstoffe zurück zu führen sind

c. infolge der Bearbeitung Formveränderungen, Risse oder Beeinträchtigungen der Maß- und Passgenauigkeit eintreten, die ihre Ursache in fehlenden Angaben des Käufers haben

d. bei Lieferung nach Probe oder Muster die gelieferten Teile der Probe oder dem Muster entsprechen

e. der Käufer trotz erkennbarer Mängel die gelieferten Teile weiterverarbeitet

f. der Käufer selbst oder durch Dritte ohne Zustimmung der Verkäuferin Reparaturen, Änderungen oder sonstige Eingriffe an den Teilen vornimmt

g. der Käufer eine Art der Bearbeitungsausführung fordert, die zu technischen Normen oder Erkenntnissen im Widerspruch steht

h. der Käufer es versäumt hat, Rückgriffsrechte gegen Dritte zu wahren oder Rückgriff gegen Dritte zu nehmen, gegen die die Verkäuferin ihrerseits Ansprüche hat und diese an den Käufer abzutreten bereit ist, soweit nicht die Verkäuferin für den Mangel verantwortlich ist oder die Befriedigung aus dem abgetretenen Recht fehlschlägt oder der abgetretene Anspruch bei Auftreten des Mangels bereits verjährt ist oder die Verkäuferin nicht mitteilt, bzw. nicht mitteilen kann, wer für den Mangel einzustehen hat.

Gehen von der Verkäuferin bearbeitete Materialien in eine Bauleistung ein, so gilt die Bearbeitung durch die Verkäuferin nicht als Leistung bei einem Bauwerk, es sei denn, der Käufer hat die Verkäuferin ausdrücklich und in Textform mit der Erbringung von Bauleistungen für ein bestimmtes, näher bezeichnetes Bauvorhaben beauftragt.

Lässt die Verkäuferin eine ihr gesetzte angemessene Nachfrist verstreichen, ohne Ersatz geleistet oder den Mangel behoben zu haben oder schlägt die Nachbesserung fehl, so hat der Käufer das Recht, Herabsetzung der Vergütung oder nach seiner Wahl Rückgängigmachung des Vertrages zu verlangen.

Für Ersatzlieferungen und Nachbesserungen haftet die Verkäuferin im gleichen Umfang wie für den ursprünglichen Liefergegenstand.

§ 9 Zahlungsbedingungen und Verzug

Der Käufer gerät in Verzug, wenn er innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum nicht geleistet hat.  Stellt die Verkäuferin auf Veranlassung des Käufers größere Mengen von Roh- und Hilfsstoffen bereit, kann sie auch sofortige Zahlung verlangen. Je nach Umfang der geleisteten Arbeit können Teilzahlungen gefordert werden.

Kommt der Käufer in Zahlungsverzug, so ist der Kaufpreis während des Verzuges in Höhe von 9%-Punkten über dem Basiszinssatz zu verzinsen. Der Verkäuferin bleibt vorbehalten, einen höheren Verzugsschaden nachzuweisen und gegenüber dem Käufer geltend zu machen. Die Verkäuferin kann zudem nach Setzung einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurücktreten bzw. Schadensersatz statt der Leistung verlangen.

Zahlungen können nach Wahl der Verkäuferin auf anderen noch offenstehende Forderungen verrechnet werden.

Treten beim Käufer Änderungen in der Inhaberschaft oder in der Gesellschaftsform auf oder andere Änderungen, die Einfluss auf die wirtschaftlichen Verhältnisse haben können, so ist die Verkäuferin hierüber unverzüglich zu benachrichtigen. Bei Auftreten derartiger Änderungen kann die Verkäuferin für die weitere Ausführung des Auftrags entweder Stellung von Sicherheiten für alle Ansprüche aus allen bestehenden Verträgen oder sofortige Zahlung derselben verlangen. Bis zur Zahlung oder zur Stellung der Sicherheiten kann die Verkäuferin wahlweise die weitere Vertragserfüllung verweigern, von allen Verträgen zurücktreten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen.

Stellt der Käufer seine Zahlungen ein oder liegt dessen Überschuldung vor, so wird die Gesamtforderung der Verkäuferin sofort fällig. Dasselbe gilt bei einer sonstigen wesentlichen Verschlechterung der wirtschaftlichen Verhältnisse des Käufers. Die Verkäuferin ist in diesen Fällen berechtigt, ausreichende Sicherheitsleistung zu verlangen oder vom Vertrag zurückzutreten.

Wechsel werden nur erfüllungshalber ohne Gewähr für Protest sowie nur nach Vereinbarung und unter der Voraussetzung ihrer Diskontierbarkeit angenommen. Diskontspesen werden vom Tag der Fälligkeit des Rechnungsbetrages an berechnet.

Vertreter sind zur Entgegennahme von Zahlungen nicht berechtigt, wenn nicht eine schriftliche Vollmacht diesbezüglich vorgelegt wird.

§ 10 Eigentumsvorbehalt

Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum der Verkäuferin.

Das Eigentum an der gekauften Ware geht erst von der Verkäuferin auf den Käufern über, wenn der Käufer alle Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit der Verkäuferin beglichen hat (erweiterter Eigentumsvorbehalt). Der Käufer verpflichtet sich, die Waren pfleglich zu behandeln und im Falle hochwertiger Güter zu Gunsten der Verkäuferin gegen die üblichen Risiken (z.B. Wasser, Feuer, Sturm, Diebstahl) zu versichern.

Bis zum vollständigen Eigentumsübergang verpflichtet sich der Käufer die Verkäuferin umgehend darüber zu informieren, falls die Ware gepfändet wird oder ansonsten Eingriffen Dritter ausgesetzt ist.

Der Käufer ist berechtigt, die unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware im normalen Geschäftsgang weiter zu veräußern, solange er sich nicht in Verzug befindet. Der Käufer tritt der Verkäuferin alle aus der Weiterveräußerung gegen einen Abnehmer oder gegen Dritte entstehenden Forderungen aus der Aufnahme in Kontokorrentverhältnisse zur Sicherheit und für alle anderen aus der Geschäftsverbindung ab. Nach der Abtretung ist der Käufer zur Einziehung der an die Verkäuferin abgetretenen Forderungen ermächtigt. Die Verkäuferin behält sich jedoch vor, die Ermächtigung zur Einziehung zu widerrufen und die Forderung selbst einzuziehen, sofern der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt, in Verzug ist und insbesondere ein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist.

Der Käufer ist verpflichtet, die Rechte der Verkäuferin beim Weiterverkauf von Vorbehaltsware auf Kredit zu sichern. Bestehende, vorbestehende oder vollzogenen Beeinträchtigungen der Rechte der Verkäuferin, insbesondere Globalzession, Pfändung usw. muss der Käufer der Verkäuferin unverzüglich in Textform anzeigen. Bei Pfändungen ist unverzüglich das Pfändungsprotokoll zu übersenden. Der Käufer ist verpflichtet, den Pfandgläubiger auf den Eigentumsvorbehalt der Verkäuferin hinzuweisen.

Erlischt der Eigentumsvorbehalt der Verkäuferin an einer im kaufmännischen Geschäftsverkehr erworbenen Ware durch Weiterveräußerung, Verbindung oder Verarbeitung der gekauften Ware durch den Käufer, dann tritt an die Stelle der gekauften Ware die neue Sache oder die durch eine der bezeichneten Handlungen entstehende Forderung (verlängerter Eigentumsvorbehalt).

Kommt der Käufer mit seiner Zahlungspflicht in Verzug, liegt Überschuldung oder Zahlungseinstellung vor oder ist vergleichs- oder Insolvenzantrag gestellt, ist die Verkäuferin berechtigt, sämtlich unter Eigentumsvorbehalt stehende Waren sofort an sich zu nehmen oder die anderen sich daraus ergebenden Rechte geltend zu machen. Dazu gewährt der Käufer der Verkäuferin während der Geschäftszeiten Zutritt zu seinen Geschäftsräumen.

An Kostenvoranschlägen, Zeichnungen, Abbildungen und anderen Unterlagen behält sich die Verkäuferin jegliche Eigentums- und Urheberrechte vor. Derartige Unterlagen dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden. Werkzeuge, die im Auftrag eines Käufers anfertigt wurden, verbleiben nach Wahl der Verkäuferin in deren Eigentum.

§ 11 Schutzrechte

Die Verkäuferin übernimmt gegenüber dem Käufer in der Bundesrepublik Deutschland die Haftung dafür, dass der Liefergegenstand frei von Schutzrechten Dritter ist. Schutzrechte in diesem Sinne sind Patente, Gebrauchs- und Geschmacksmuster, Marken, einschließlich deren jeweiligen Anmeldungen, sowie Urheberrechte.

Die Verkäuferin wird nach ihrer Wahl und auf eigene Kosten entweder dem Käufer das Recht zur Benutzung des Liefergegenstandes verschaffen, den Liefergegenstand schutzfrei gestalten, den Liefergegenstand durch einen anderen Gegenstand entsprechender Leistungsfähigkeit ersetzen, der keine Schutzrechte verletzte, oder den Liefergegenstand gegen Erstattung des Kaufpreises zurücknehmen.

Die vorstehend genannten Verpflichtungen bestehen nur, wenn und soweit der Käufer die Verkäuferin über die von Dritten geltend gemachten Ansprüche unverzüglich in Textform unterrichtet, eine Verletzung von Schutzrechten nicht anerkannt hat und der Verkäuferin alle Abwehrmaßnahmen und Vergleichsverhandlungen vorbehalten bleiben.

Die Ansprüche des Käufers wegen einer Verletzung von Schutzrechten sind ausgeschlossen, wenn der Käufer die Schutzrechtsverletzung ausschließlich zu vertreten hat. Ansprüche des Käufers sind ferner dann ausgeschlossen, wenn die Schutzrechtsverletzung durch spezielle Vorgaben des Käufers, durch eine für die Verkäuferin nicht vorhersehbare Verwendung oder dadurch verursacht wird, dass der Liefergegenstand durch den Käufer nachträglich verändert wird.

Die Verkäuferin haftet grundsätzlich im selben Umfang wie unter § 6; weitergehende oder anderweitige Ansprüche wegen der Verletzung von Schutzrechten Dritter stehen dem Käufer nicht zu.

Der Käufer erwirbt keine Ansprüche auf Benutzung der Verkäuferin zur Verfügung stehender Schutzrechte, die das Zusammenwirken des Liefergegenstandes mit anderen Gegenständen betreffen.

§ 12 Schlussbestimmungen

Auf die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen und auf den jeweils geschlossenen Kaufvertrag ist ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts anwendbar.

Gerichtsstand für sämtliche Ansprüche aus oder im Zusammenhang mit diesen Bedingungen und dem gesamten Rechtsverhältnis der Vertragsparteien ist der Sitz der Verkäuferin als Gerichtsstand vereinbart. Der Verkäuferin bleibt es jedoch unbenommen, Ansprüche gegen den Käufer auch an anderen gesetzlich gegebenen Gerichtsständen geltend zu machen.

Für auf Grundlage dieser AGB geschlossene Verträge/Vereinbarungen gilt die Textform, mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen und Ergänzungen, auch Änderungen dieser Klausel, bedürfen einer Vereinbarung in Textform.

Sollten eine oder mehrere Klauseln dieser Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein, so soll hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt sein.

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(Stand: 23.01.2018)

§ 1 Anwendungsbereich und Allgemeines

Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB Einkauf) regeln abschließend das Vertragsverhältnis zwischen der Käuferin mbo Oßwald GmbH & Co KG, Steingasse 13, 97900 Külsheim-Steinbach (Tel. +49 (0) 9345/670-0, Fax +49 (0) 9345/6255, info@mbo-osswald.de) und dem Lieferanten von Waren (nachfolgend „Lieferant“) für deren Bestellung und Bezug durch die Käuferin.

Sie gelten nicht gegenüber natürlichen Personen, die ein Rechtsgeschäft nur zu einem Zweck abschließen, der weder ihren gewerblichen noch ihren selbstständigen Tätigkeiten zugerechnet werden kann.

Eigenen Bedingungen des Lieferanten wird hiermit widersprochen, es sei denn, es ist etwas anderes zwischen den Parteien in Textform vereinbart worden. Die AGB Einkauf gelten auch dann, wenn der Vertrag von dem Lieferanten in Kenntnis entgegenstehender oder von den AGB Einkauf abweichenden Bedingungen des Lieferanten vorbehaltlos ausgeführt wird. Die Entgegennahme einer Lieferung oder Leistung des Lieferanten durch die Käuferin bedeutet keine Zustimmung zu den allgemeinen Geschäftsbedingungen des Lieferanten. Auch ein Schweigen auf eine Auftragsbestätigung des Lieferanten mit widersprechenden Erklärungen des Lieferanten stellt keine entsprechende Zustimmung dar.

Die AGB Einkauf gelten für alle künftigen Geschäfte und Verträge mit dem Lieferanten, auch wenn die Käuferin den Lieferanten zukünftig nicht mehr ausdrücklich darauf hinweist.

Hinweise auf die Geltung gesetzlicher Vorschriften haben nur klarstellende Bedeutung. Auch ohne eine derartige Klarstellung gelten daher die gesetzlichen Vorschriften, soweit sie in diesen AGB nicht unmittelbar abgeändert oder ausdrücklich ausgeschlossen werden.

§ 2 Vertragsschluss

Der Vertragsschluss sowie alle Vereinbarung, die zwischen der Käuferin und dem Lieferanten zwecks Ausführung dieses Vertrages getroffen werden, haben in Textform zu erfolgen. Der Lieferant hat ein Angebot fachlich zu prüfen und die Käuferin in dem Angebot auf Abweichungen von Anfrageunterlagen ausdrücklich hinzuweisen. Der Schriftwechsel hat dabei mit der Einkaufsabteilung oder der Geschäftsleitung der Käuferin zu erfolgen. Absprachen mit anderen Abteilungen bedürfen, soweit dabei Vereinbarungen getroffen werden sollen, die im Vertrag festgelegte Punkte verändern, der ausdrücklichen in Textform verfassten Bestätigung der Einkaufsabteilung oder der Geschäftsleitung der Käuferin in Form eines Nachtrags zum Vertrag.

Angebote seitens des Lieferanten sind stets verbindlich und kostenlos einzureichen.

Der Lieferant ist verpflichtet, Bestellungen der Käuferin innerhalb einer Frist von 14 Tagen schriftlich zu bestätigen oder durch Versendung der Ware vorbehaltlos auszuführen (Annahme). Eine verspätete Annahme gilt als neues Angebot und bedarf der Annahme durch die Käuferin.

Sofern das Angebot seitens der Käuferin erfolgt, hält sie sich an dieses Angebot 14 Tage ab Angebotsdatum gebunden.

§ 3 Leistungsumfang

Der Leistungsinhalt ergibt sich aus der jeweiligen Einzelbestellung. Unterlagen, Berichte, Ideen, Entwürfe, Modelle, Muster und alle anderen bei der Leistungserbringung anfallenden Ergebnisse sind Teil der Auftragsleistung.

Der Lieferant erbringt seine Leistungen mit äußerster Sorgfalt unter Beachtung des neuesten Standes von Wissenschaft und Technik, der Sicherheitsvorschriften der Behörden und Fachverbände, sowie seiner eigenen vorhandenen oder während der Auftragsarbeit erzielten Erkenntnisse und Erfahrungen. Er garantiert die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften, der vereinbarten technischen Spezifikationen und sonstigen Vorgaben.

Teilleistungen sind, sofern nicht anders vorher schriftlich vereinbart, nicht gestattet. Die Käuferin ist insofern zur Stornierung der Restmenge berechtigt. Nimmt die Käuferin dennoch eine Teilleistung an, liegt hierin noch keine Genehmigung dieser Teilleistung und die Käuferin behält sich sämtlich daraus resultierende Ansprüche vor.

Die Durchführung der bestellten Lieferungen und Leistungen durch Dritte bedarf der vorherigen in Textform erklärten Zustimmung durch die Käuferin.

Der Lieferant wird auf Anforderung der Käuferin Angaben über die Zusammensetzung des Liefergegenstandes machen, soweit dies für die Erfüllung behördlicher Auflagen im In- und Ausland erforderlich ist.

Bei Änderungen in der Art der Zusammensetzung des vereinbarten Materials oder der konstruktiven Ausführung, verglichen mit bisher gegenüber der Käuferin erbrachten gleichartigen Lieferungen oder Leistungen, hat der Lieferant diese der Käuferin unverzüglich in Textform mitzuteilen. Die Änderungen bedürfen einer in Textform verfassten Zustimmung der Käuferin.

Die Käuferin ist berechtigt, solange der Lieferant seine Verpflichtungen noch nicht voll erfüllt hat, im Rahmen der Zumutbarkeit Bestelländerungen hinsichtlich Konstruktion, Ausführung, Menge und Lieferzeit zu verlangen. Dabei sind die Auswirkungen (z. B. Mehr- oder Minderkosten, Liefertermin, etc.) einvernehmlich zu regeln. Die Käuferin kann Änderungen des Liefergegenstandes auch nach Vertragsschluss, soweit dies dem Lieferanten objektiv zumutbar ist, verlangen. Bei dieser Vertragsänderung sind die Auswirkungen beiderseits, insbesondere hinsichtlich der Mehr- oder Minderkosten sowie der Liefertermine einvernehmlich zu regeln.

Der Lieferant ist verpflichtet, Bedenken, die er gegen die von der Käuferin gewünschte Art und Weise der Ausführung der Leistung oder Lieferung hat, der Käuferin unverzüglich schriftlich mitzuteilen und ihr Änderungen vorzuschlagen, die er für erforderlich hält, um die vereinbarten Spezifikationen oder gesetzliche Anforderungen zu erfüllen.

Der Lieferant ist verpflichtet, Ersatzteile für den Zeitraum der gewöhnlichen technischen Nutzung, mindestens jedoch 10 Jahre nach der letzten Lieferung zu angemessenen Bedingungen zu liefern, beabsichtigt der Lieferant nach Ablauf der genannten Fristen die Lieferung der Ersatzteile oder während dieser Frist die Lieferung des Liefergegenstandes einzustellen, so ist die Käuferin hiervon zu unterrichten und ihr Gelegenheit zu einer letzten Bestellung vor der Einstellung zu geben.

§ 4 Preis, Erfüllungsort, Zahlungsbedingungen

Die in der Bestellung ausgewiesenen Preise sind Festpreise. Im Preis enthalten sind insbesondere Kosten für die Fracht „frei Haus“, Versicherungen, Zölle, Verpackung und Materialprüfungsverfahren. Ansprüche aufgrund zusätzlicher Lieferungen und/oder Leistungen können nur nach vorheriger schriftlicher Vereinbarung und Beauftragung der zusätzlichen Lieferungen und/oder Leistungen zwischen den Vertragsparteien geltend gemacht werden. Ansonsten sind Nachforderungen über den Gesamtfestpreis hinaus ausgeschlossen.

Die Lieferungen haben, sofern in dem Vertrag kein anderer Erfüllungsort schriftlich vereinbart ist, am Geschäftssitz der Käuferin zu erfolgen (Bringschuld) und sind vom Lieferanten auf dessen Kosten gegen Transportschäden, falsche Ver- oder Entladung sowie Diebstahl zu versichern.

Waren sind so zu verpacken, dass Schäden bei Transport und Ladevorgängen vermieden werden. Verpackungsmaterialien sind nur in dem für die Erreichung des Zwecks erforderlichen Umfang zu verwenden. Die Rücknahmeverpflichtungen des Lieferanten, auch hinsichtlich der Transport- und Produktverpackung, richten sich nach den gesetzlichen Vorschriften.

Vergütungen für Vorstellungen, Präsentationen, Verhandlungen und/oder für die Ausarbeitung von Angeboten und Projekten werden nicht geschuldet, sofern dies nicht zuvor in Textform vereinbart wurde.

Fällige Rechnungen können seitens der Käuferin erst dann bearbeitet werden, wenn diese den gesetzlichen Anforderungen, insbesondere dem UstG entsprechen, und die in der Bestellung der Käuferin ausgewiesene Bestellnummer sowie die mit der Bestellung vereinbarten Angaben und/oder Unterlagen enthalten; für alle wegen Nichteinhaltung dieser Verpflichtung entstehenden Folgen ist der Lieferant verantwortlich. Bei Fehlen der vorgenannten Angaben und/oder Unterlagen ist der Lieferant nicht befugt, die gegenständlichen Forderungen gegenüber der Käuferin geltend zu machen.

Die Zahlung des Kaufpreises wird, sofern schriftlich nichts anderes vereinbart ist, 30 Kalendertage nach Übergabe und Eigentumsverschaffung an der Warenlieferung, Erhalt einer prüffähigen Rechnung und Eingang aller vertraglich geforderten Unterlagen zur Zahlung fällig. Leistet die Käuferin Zahlung innerhalb von 14 Kalendertagen, gewährt ihr der Lieferant 3% Skonto auf den Nettobetrag der Rechnung. Bei verspätete Zahlungen, die ihre Ursache in nicht ordnungsgemäßen Lieferpapieren oder in unvollständigen Rechnung haben, wird der Käuferin dennoch der Skontoabzug gewährt. Bei Annahme verfrühter Lieferungen richtet sich die Fälligkeit der Zahlung nach dem vereinbarten Liefertermin. Bei vereinbarten Teilleistungen wird die Zahlung erst mit der letzten Lieferung fällig; dies gilt nicht bei Sukzessivlieferverträgen oder in den Fällen der Stornierung einer Teilleistung.

Soweit der Lieferant Materialproben, Prüfprotokolle, Qualitätsdokumente oder andere vertraglich vereinbarte Unterlagen zur Verfügung zu stellen hat, setzt die Vollständigkeit der Lieferung und Leistung auch den Zugang dieser Unterlagen voraus.

Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte stehen der Käuferin in gesetzlichem Umfang zu. Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte des Lieferanten gelten nur, soweit diese unstreitig gestellt oder rechtskräftig festgestellt wurden. Die Käuferin ist berechtigt, Rechnungsbeträge um den Wert zurückgesandter Waren sowie eventueller Aufwendungen und Schadensersatzansprüche zu mindern.

Der Lieferant ist nicht berechtigt, seine Forderungen gegenüber der Käuferin ohne deren in Textform erteilte Zustimmung abzutreten oder durch Dritte einziehen zu lassen. Dies gilt nicht bei wirksamer Vereinbarung eines verlängerten Eigentumsvorbehalts durch den Lieferanten.

§ 5 Liefertermin

Der in der Bestellung angegebene Liefertermin, der von dem Lieferanten vorher sorgfältig zu prüfen ist, ist bindend. Als Liefertag gilt der Tag des vollständigen Wareneingangs bei der Käuferin an deren Geschäftssitz. Erfolgt die Anlieferung vor dem vereinbarten Liefertermin, behält sich die Käuferin vor, die Lieferung nicht anzunehmen und diese auf Kosten und Gefahr des Lieferanten zurückzusenden. Eine Annahme der verfrühten Lieferung durch die Käuferin gilt nicht als Genehmigung.

Der Lieferant ist verpflichtet, die Käuferin unverzüglich in Textform in Kenntnis zu setzen, wenn Umstände eintreten oder erkennbar werden, aus denen sich ergibt, dass die vereinbarte Lieferzeit nicht eingehalten werden kann. Andernfalls kann er sich später auf solche Umstände nicht mehr berufen.

Erbringt der Lieferant seine Leistung nicht oder nicht innerhalb der vereinbarten Lieferzeit oder kommt er in Verzug, so bestimmen sich die Rechte der Käuferin nach den gesetzlichen Vorschriften. Die oben aufgeführten Regelungen bleiben unberührt.

§ 6 Befreiung von der Leistungspflicht, Rücktritt vom Vertrag

Höhere Gewalt befreit die Vertragspartner für die Dauer der Störung und im Umfang ihrer Wirkung von den Leistungspflichten. Die Vertragspartner sind verpflichtet, im Rahmen des Zumutbaren unverzüglich die erforderlichen Informationen zu übermitteln und ihre Verpflichtung den veränderten Verhältnissen nach Treu und Glauben anzupassen.

Die Käuferin ist von der Verpflichtung zur Annahme der bestellten Lieferung ganz oder teilweise befreit und insoweit zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn die Lieferung aufgrund der durch die höhere Gewalt eingetretenen Verzögerung für die Käuferin unverwertbar geworden ist.

Die gesetzlichen Rücktrittsregelungen bleiben unberührt.

Werden von der Käuferin nicht abgenommene Lieferungen oder fehlerhafte Waren zurückgeschickt, erfolgt der Rücktransport auf Gefahr des Lieferanten. Der Lieferant trägt auch die Kosten der Rücksendung.

§ 7 Gefahrübergang und Dokumente

Der Gefahrübergang erfolgt bei Annahme der vollständigen Lieferung durch die Käuferin an deren Geschäftssitz.

Der Lieferant ist verpflichtet, auf allen Versandpapieren und Lieferscheinen die Bestellnummer der Käuferin anzugeben; unterlässt er dies, hat die Käuferin für Verzögerungen in der Bearbeitung nicht einzustehen. Jeder Lieferung ist der Lieferschein in zweifacher Ausfertigung beizufügen.

Von der Käuferin angeforderte Ursprungsnachweise hat der Lieferant mit allen erforderlichen Angaben zu versehen und ordnungsgemäß unterzeichnet unverzüglich zur Verfügung zu stellen. Entsprechendes gilt für umsatzsteuerrechtliche Nachweise bei Auslands und innergemeinschaftlichen Lieferungen. Der Lieferant informiert die Käuferin unverzüglich, wenn eine Lieferung ganz oder teilweise Exportbeschränkungen nach deutschem oder einem sonstigen Recht unterliegt.

Unterlagen, Berichte, Ideen, Entwürfe, Modelle, Zeichnungen, Berechnungen, Muster und ähnliches, die dem Lieferanten von der Käuferin überlassen werden, bleiben im Eigentum der Käuferin. Sie dürfen nur zur Erfüllung der Leistungsverpflichtung gegenüber der Käuferin verwendet werden und dürfen, außer im Rahmen der betrieblichen Erfordernisse und bei ausdrücklicher in Textform verfasster Zustimmung der Käuferin, nicht weiterverarbeitet oder vervielfältigt werden. Die oben genannten Unterlagen müssen vom Lieferanten nach der Erfüllung seiner Leistung ohne Aufforderung unverzüglich an die Käuferin herausgegeben werden.

Unterlieferanten sind entsprechen zu verpflichten.

§ 8 Gewährleistung und Garantie

Gewährleistungsansprüche der Käuferin bei Sach- und Rechtsmängeln gegenüber dem Lieferanten bestimmen sich nach den gesetzlichen Vorschriften. Der Gewährleistungszeitraum beträgt 24 Monate ab Gefahrübergang.

Der Lieferant garantiert die bestellungsgemäße, einwandfreie Ausführung der Lieferung nach dem neuesten Stand von Wissenschaft und Technik, Materialgüte und unter Einhaltung aller einschlägigen Normenvorschriften und Schadstoffverordnungen. Der Lieferant hat die bestellten Waren so herzustellen und/oder zu liefern, dass eine gefahrlose Verarbeitung oder Benutzung möglich ist. Auf Gefahren jeglicher Art, die möglicherweise von der gelieferten Ware ausgehen können, ist durch klare und allgemein verständliche bzw. allgemein anerkannte und gebräuchliche Gefahrensymbole, Warnhinweise und übliche Gebrauchs-, Betriebsanleitungen und Schutzvorschriften, hinzuweisen. Der Lieferant hat die Käuferin über besondere Lager-, Behandlungs-, Verarbeitungs- und Betriebsvorschriften unaufgefordert mit der Lieferung zu verständigen, bei Handelswaren sind die einzelnen Artikel jeweils mit diesen Vorschriften für den Benutzer erkennbar zu versehen.

Die Käuferin ist verpflichtet, die Ware innerhalb angemessener Frist auf etwaige Qualitäts- oder Quantitätsabweichungen zu prüfen. Die Rüge ist rechtzeitig, sofern sie innerhalb einer Frist von fünf Arbeitstagen, gerechnet ab Wareneingang oder bei versteckten Mängeln ab Entdeckung, beim Lieferanten eingeht.

§ 9 Haftung

Der Lieferant haftet im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen.

Soweit der Lieferant für einen Produktschaden verantwortlich ist, ist er verpflichtet, die Käuferin insoweit von Schadensersatzansprüchen Dritter auf erstes Anfordern freizustellen, als die Ursache in seinem Herrschafts- und Organisationsbereich gesetzt ist und er im Außenverhältnis selbst haftet. Die Freistellungspflicht bezieht sich auch auf alle Aufwendungen, die der Käuferin aus oder in Zusammenhang mit der Inanspruchnahme durch einen Dritten einschließlich der Kosten einer anwaltlichen Vertretung notwendigerweise erwachsen. Gegen diese Risiken hat sich der Lieferant in ausreichendem Umfang verkehrsüblich zu versichern.

Für Schäden wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit der Käuferin, eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen sowie bei Schäden, die unter eine von der Käuferin gewährte Garantie oder Zusicherung fallen, haftet die Käuferin nach den gesetzlichen Vorschriften. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet die Käuferin nur auf Ersatz der vertragstypischen und vorhersehbaren Schäden, soweit eine Pflicht, deren ordnungsgemäße Erfüllung die Durchführung dieses Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner vertrauen durfte (Kardinalpflicht), durch die Käuferin, einen gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen verletzt worden ist.

§ 10 Eigentum, Beistellung und Vermischung

Eigentumsvorbehalte des Lieferanten sind nur verbindlich, wenn diese außerhalb der allgemeinen Geschäftsbedingungen des Lieferanten in Textform vereinbart wurden.

Sofern die Käuferin Stoffe oder Materialien liefert und/oder bereitstellt, verbleiben diese im Eigentum der Käuferin. Verarbeitung oder Umbildung durch den Lieferanten werden für die Käuferin vorgenommen. Werden die Stoffe und Materialien der Käuferin mit anderen, ihr nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet, so erwirbt die Käuferin das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes ihrer Sache zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung.

Wird die von der Käuferin bereitgestellte Sache mit anderen, ihr nicht gehörenden Gegenständen untrennbar vermischt, so erwirbt die Käuferin das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltssache zu den anderen vermischten Gegenständen zum Zeitpunkt der Vermischung. Erfolgt die Vermischung in der Weise, dass die Sache des Lieferanten als Hauptsache anzusehen ist, so gilt als vereinbart, dass der Lieferant der Käuferin anteilsmäßig das Eigentum überträgt; der Lieferant verwahrt das Allein- oder Miteigentum für die Käuferin unentgeltlich.

Von der Käuferin bestellte Werkzeuge, Formen, Vorrichtungen usw., die zur Auftragserfüllung dienen, gehen mit der Anschaffung oder Herstellung in das Eigentum der Käuferin über. Der Lieferant überträgt der Käuferin das Eigentums-, Miteigentums- und Anwartschaftsrecht sowie alle etwaigen sonstigen Rechte. Die Übergabe wird dadurch ersetzt, dass der Lieferant die Gegenstände für die Käuferin verwahrt, als deren Eigentum kenntlich macht, umfassend pflegt und repariert. § 690 BGB findet hierbei keine Anwendung. Mit dem Eigentum geht das Recht auf die Käuferin über, die Werkzeuge auch Dritten zur Fertigung von Teilen zu überlassen. Dies gilt insbesondere dann, wenn sich Fertigungsschwierigkeiten des Lieferanten ergeben. Sollte die Käuferin nach ihrem Ermessen veranlasst sein, den Lieferanten zur Herausgabe der Werkzeuge, Formen, Vorrichtungen usw. aufzufordern, so hat dieser dem Verlangen ohne Zurückbehaltungsrecht unverzüglich nachzukommen. Auch kann die Käuferin die Werkzeuge, Formen, Vorrichtungen usw. solange im Besitz des Lieferanten belassen, wie die Teile auftragsgemäß insbesondere termingerecht und zu wettbewerbsfähigen Preisen von ihm geliefert werden. Der Lieferant ist verpflichtet, die Werkzeuge ausschließlich für die Herstellung der von der Käuferin bestellten Waren einzusetzen. Der Lieferant ist verpflichtet, die der Käuferin gehörenden Werkzeuge zum Neuwert auf eigene Kosten gegen Feuer-, Wasser- und Diebstahlschäden, sowie gegen zufälligen Untergang oder Beschädigung zu versichern. Er ist verpflichtet, etwa erforderliche Wartungs- und Inspektionsarbeiten auf eigene Kosten rechtzeitig durchzuführen. Etwaige Störfälle hat der Lieferant der Käuferin unverzüglich anzuzeigen; unterlässt er dies schuldhaft, so stehen der Käuferin hieraus Schadensersatzansprüche zu. Weitere Schadensersatzansprüche bleiben unberührt.

§ 11 Schutzrechte, Geheimhaltung, Datenschutz

Der Lieferant garantiert, dass im Zusammenhang mit seiner Lieferung keine Rechte Dritter, insbesondere Patente oder Schutzrechte, verletzt werden. Sollte die Käuferin von einem Dritten diesbezüglich in Anspruch genommen werden, so ist der Lieferant verpflichtet, die Käuferin von sämtlichen hieraus resultierenden Ansprüchen auf erstes Anfordern unverzüglich freizustellen und diese abzuwehren. Die Freistellungspflicht bezieht sich auch auf alle Aufwendungen, die der Käuferin aus oder im Zusammenhang mit der Inanspruchnahme durch einen Dritten notwendigerweise erwachsen. Dies beinhaltet auch die Kosten einer anwaltlichen Vertretung. Gegen diese Risiken hat sich der Lieferant in ausreichendem Umfang verkehrsüblich zu versichern.

Der Lieferant ist zur Geheimhaltung aller von der Käuferin erhaltenen Unterlagen und Informationen verpflichtet. Dritten dürfen sie nur mit ausdrücklicher Zustimmung der Käuferin offengelegt werden. Die Geheimhaltungsverpflichtung erstreckt sich auch auf Personendaten. Die Geheimhaltungsverpflichtung gilt auch nach Abwicklung oder Scheitern dieses Vertrages; sie erlischt, wenn und soweit die in den überlassenen Unterlagen enthaltenen Informationen allgemein bekannt geworden sind. Dritter, derer sich der Lieferant zu Erfüllung der aus diesem Vertrag resultierenden Verpflichtungen bedient, sind entsprechend zu verpflichten. Im Falle der Verletzung dieser Pflicht kann die Käuferin die sofortige Herausgabe verlangen und Schadensersatz geltend machen.

Der Vertragsschluss ist vertraulich zu behandeln. In Werbematerialien des Lieferanten darf auf den Geschäftsschluss mit der Käuferin erst nach deren Zustimmung in Textform hingewiesen werden. Die Käuferin und der Lieferant verpflichten sich, alle nicht offenkundigen kaufmännischen oder technischen Einzelheiten, die ihnen durch die Geschäftsbeziehung bekannt werden, als Geschäftsgeheimnis zu behandeln. Dritte, derer sich der Lieferant zur Erfüllung der aus diesem Vertrag resultierenden Verpflichtungen bedient, sind entsprechend zu verpflichten.

Die Käuferin ist berechtigt, die im Zusammenhang mit den Geschäftsbeziehungen erhaltenen Daten über den Lieferanten im Sinne der Datenschutz-Grundverordnung und des Bundesdatenschutzgesetzes zu verarbeiten und zu speichern, soweit dies im Rahmen der Durchführung des Vertrages zweckmäßig erscheint. Der Lieferant verpflichtet sich die Bestimmungen des Datenschutzes ebenfalls zu wahren.

§ 12 Schlussbestimmungen

Auf die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen und auf den jeweils geschlossenen Vertrag ist ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts anwendbar.

Erfüllungsort ist der Geschäftssitz der Käuferin. Gerichtsstand für sämtliche Ansprüche aus oder im Zusammenhang mit diesen Bedingungen und dem gesamten Rechtsverhältnis der Vertragsparteien ist ebenfalls der Geschäftssitz der Käuferin, sofern der Vertragspartner Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Der Käuferin bleibt es jedoch unbenommen, Ansprüche gegen den Lieferanten auch an anderen gesetzlich gegebenen Gerichtsständen geltend zu machen.

Für auf der Grundlage dieser AGB geschlossenen Verträge und/oder Vereinbarungen gilt Textform, mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen und Ergänzungen, auch Änderungen dieser Klausel, bedürfen einer schriftlichen Vereinbarung.

Für die Auslegung der Handelsklauseln gelten die INCOTERMS in der bei Vertragsschluss gültigen Fassung.

Sollten eine oder mehrere Klauseln dieser Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein, so soll hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt sein.

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AGB - allgemein

(Stand: 23.01.2018)

1) Werkstoffe

Zur Verarbeitung kommen handelsüblich blankgezogene Stabstähle in nicht bzw. nur bedingt rissgeprüfter Ausführung. Die dabei bei Teilen gelegentlich auftretenden Oberflächenfehler sind nicht vermeidbar und stellen keinen Reklamationsgrund dar. Art und Ausführung von mit der Ware lieferbaren Werkstoffzeugnissen sind im Zuge der Auftragsbearbeitung abzustimmen.

2) Sortierte Ware und Reinheitsgrad

Standardmäßig wird unsortierte Ware geliefert, so dass kein Anspruch auf 100 % Sortenreinheit und vollkommene Fehlerfreiheit besteht. Die Teile sind als Standard ggf. nicht bzw. nur bedingt zur Weiterverarbeitung in automatischen Zuführsystemen geeignet, was im Einzelfall gesondert zu prüfen ist. Besondere Reinheitsanforderungen an das Produkt gelten als nicht vereinbart, es sei denn, sie wurden explizit und vorgangsbezogen über die ganze Prozesskette mit dem Kunden erörtert und vertraglich vereinbart. Auf Wunsch kann eine 100 % Kontrolle auf definierte Merkmale technisch und kaufmännisch geprüft werden. Diese Kontrollarbeiten sind im Auftragsfall separat zu vereinbaren und aufpreispflichtig.

3) Oberflächenbeschichtung

Oberflächenbeschichtungen werden nach marktüblichen Verfahren als industrieller Massenbeschichtungsprozess vorgenommen. Insofern erfüllen die gelieferten Produkte keine Anforderung bez. definierter Optik bzw. Eignung als Dekorelemente. Lieferchargen können auf Grund prozessbedingter Einflussgrößen in ihrer Erscheinungsform durchaus voneinander abweichen, so dass eine gleichmäßige optische Erscheinungsform innerhalb der Charge und im Chargenvergleich zueinander als nicht zugesichert gilt. Bei Trommelware als Schüttgut besteht das Risiko, dass Fehlstellen, Paketierungen, Deformationen und je nach Bauteilmasse und Geometrie Kanten- bzw. Oberflächenbeschädigungen auftreten. Im Bereich von Fügeverbindungen kann Spaltkorrosion auftreten. Sacklochbohrungen sind physikalisch nicht oder nur bedingt beschichtungsfähig, so dass es in dieser Zone partiell zu Rostansatz kommen kann. Bei Zinkflakebeschichtungen sind die systembedingten Risiken wie z.B. Fehlstellen, Anhäufung von Beschichtungsmasse, Toleranzbeeinträchtigungen und paketierte, verklebte Teile zu akzeptieren. Industriell beschichtete Ware wird unsortiert und nicht vereinzelt ausgeliefert. Sollten hier kundenseitige Sortierwünsche bestehen, können diese ggf. technologisch und kaufmännisch bewertet und eingepreist werden.

4) Härteprozess

Bei Teilen, die im Durchlaufverfahren vergütet werden, kann es prozessbedingt zu Deformationen und vereinzelt zu Schwankungen in der Härte kommen. Dies ist technologisch nicht völlig auszuschließen, vergütete Ware unterliegt bzgl. dieser Risiken keiner 100 % Kontrolle.

5) Engineering

mbo Oßwald betreibt für kundenseitige Neuentwicklungen nur dann das verantwortliche Engineering, wenn dies vorher projektbezogen vereinbart wurde. Sind dem Hersteller die Anforderungen an das Produkt nicht, nur bedingt oder nicht vollumfänglich bekannt oder verfügt er nicht über die zum ausreichenden Test der Entwicklung nötige Einrichtung, so wird keine Verantwortung für die Eignung und gewünschte Funktionalität übernommen. Generell gilt, dass zunächst der mbo-Kunde als Nutzer der Entwicklung für die Auslegung, Testreihen und die Herbeiführung der Marktreife die Verantwortung trägt.

6) Bemusterung

Bemusterungen werden im VDA-Format bzw. nach PPAP durchgeführt und sind, ebenso wie Deckblattbemusterungen und IMDS-Einträge, kostenpflichtig. Art und Umfang sind im Zuge der Angebots- bzw. Auftragsbearbeitung abzustimmen. Salzsprühtests zum Nachweis der Korrosionsbeständigkeit werden extern durchgeführt und nach Aufwand berechnet.

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