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FAQ - Häufig gestellte Fragen

Allgemeines

Innerhalb Deutschlands und des EU-Auslandes können sowohl Firmenkunden als auch Privatkunden Ware über den Shop beziehen. Zu Beginn des Einkaufes können Sie als Besucher wählen, welcher Gruppe Sie angehören und bekommen abhängig von Ihrer Auswahl anschließend die Preise entweder inklusive oder zuzüglich Mehrwertsteuer angezeigt.

Außerhalb der EU können in den freigeschalteten Ländern (Schweiz, Norwegen) alle Firmenkunden bei uns bestellen.

Sollte es Ihnen aktuell nicht möglich sein über den Shop einzukaufen, so haben Sie jederzeit die Möglichkeit den Anfrage-Button nach Ihrer Produktauswahl im Warenkorb des Shops zu nutzen, oder sich direkt an uns zu wenden (request@mbo-osswald.de).

Durch die Nutzung des Shops entstehen Ihnen für die dort angebotenen Artikel deutliche Vorteile im Vergleich zum klassischen Bestellprozess per Mail / Telefon / Fax.

Günstigere Preise

Durch die standardisierten und strukturierten Daten des Shops gelingt es uns, unsere Prozessabläufe intern flexibler und optimierter zu modellieren. Dies möchten wir gerne an Sie zurückgeben. Deswegen erhalten Sie im Shop stets Vorzugspreise!

Kein Mindestbestellwert / Mindermengenzuschlag

Auch Klein- und Kleinstmengen können über den Shop bezogen werden. Es fällt im Gegensatz zum klassischen Weg kein Mindermengenzuschlag an.

Bessere Lieferkonditionen

Innerhalb Deutschlands erheben wir lediglich bis 25,00€ Brutto-Warenwert eine kleine Transportpauschale i.H.v. 4,99€, darüber hinaus ist der Versand stets frei Haus! Auch im Ausland können wir Ihnen attraktive Konditionen anbieten.

Schnellerer Informationsfluss und bessere Transparenz

Sie erhalten bei Shop-Artikeln stets einen aktuellen Überblick über die voraussichtliche Lieferzeit sowie das spezifische Preis-Mengen-Gerüst – schnell und übersichtlich!

Ein Zielaspekt bei der Erstellung des Shops und der zugehörigen Konfiguratoren war eine innovative und vor allem strukturierte Prozessschnittstelle. Den dadurch reduzierten Aufwand bei uns im Hause geben wir in Form von Preisvorteilen im Shop direkt an Sie weiter. Im Umkehrschluss bedeutet dies jedoch, dass wir Ihnen diese Preisvorteile auch leider nur für Bestellungen im Shop gewähren können.

Ein Zugriff auf 3D-Modelle besteht für nahezu alle Standardteile im Shop. Wählen Sie zunächst das gewünschte Produkt per Artikelsuche, Größentabelle oder Artikelfilter aus. Unter dem Reiter „3D-Modell“ erscheint jetzt unmittelbar die Vorschau des ausgewählten Artikels (sofern vorhanden). Als Shop-Kunde oder Traceparts-Nutzer stehen Ihnen die 3D-Modelle zum kostenlosen CAD-Datei Download zur Verfügung.

Es gibt die Möglichkeit für jeden bei uns registrierten und angemeldeten Nutzer zu jeder Zeit produktspezifische Bewertungen abzugeben. Dabei überprüfen wir weder, ob der Kunde zuvor tatsächlich dieses Produkt in unserem Shop erworben hat, noch ansonsten die Echtheit einer solchen Kundenbewertung.

Für eine Bewertung besteht grundsätzlich die Möglichkeit, Sterne von 1-5 zu vergeben, nicht jedoch schriftliche Bewertungen abzugeben. Die daraus resultierenden dargestellten Sternebewertungen stellen nummerische Durchschnittswerte dar, die tatsächliche Anzahl der Produktbewertungen wird nicht angezeigt. Es werden unsererseits stets sämtliche Bewertungen veröffentlicht, wir sichten, filtern oder prüfen die jeweiligen Bewertungen zu keinem Zeitpunkt.

Account

Nein. Wir möchten Ihren Pool an Nutzerdaten nicht noch weiter vergrößern und Ihnen ein angenehmes und schlankes Einkaufserlebnis bieten. Aus diesem Grund ist ein Kundenkonto ein Kann, aber kein Muss.

Sollten Sie sich doch für ein eigenes Konto auf unserer Seite entscheiden, so profitieren Sie von einem schnelleren Bestellprozess bei Folgebestellungen, können Ihre bereits getätigten Bestellungen nachschlagen und den aktuellen Bestellstatus abrufen.

Die Login-Maske enthält einen Link zur Zurücksetzung Ihres Passwortes. Sie erhalten im Anschluss an die von Ihnen in Ihrem Kundenkonto hinterlegte E-Mail-Adresse eine Mail, welche die notwendigen Schritte zur Passwortänderung erläutert.

Basic, Professional oder Enterprise. In den vergangenen Jahren haben wir einen starken Fokus auf die Digitalisierung unserer Prozesslandschaft gelegt. Daraus sind viele externe Services entstanden, die für Sie von ganz praktischem und entscheidendem Nutzen sein können. Dabei stehen Ihnen abhängig von Ihrem Accounttyp unterschiedliche Optionen und Ausprägungen zur Verfügung. Welchen Accounttyp Sie aktuell besitzen und weitere Interessante Infos zu diesem Thema finden Sie unter "Digitale Services".

Bestellvorgang

Als Firmenkunde haben Sie selbstverständlich im Zuge des Bestellabschlusses auf Seite 3 "Prüfen und Bestellen" die Möglichkeit, Ihre korrespondierende Kommissionsnummer zu hinterlegen. Diese Nummer wird auf allen Folgebelegen wie Lieferschein oder Rechnung angedruckt und dient somit zur einwandfreien Identifikation der Bestellung.

Wir bieten Ihnen zur Zahlung die Auswahl zwischen Rechnungskauf, PayPal oder Vorauskasse an. Bei keiner der genannten Optionen fallen für Sie zusätzliche Kosten an.

Rechnungskauf

Sie bezahlen ganz bequem und sicher per Rechnung. Eine etwaige Bonitätsprüfung behalten wir uns in diesem Fall vor. Falls Sie Bestandkunde sind, werden Ihnen im Hintergrund automatisch Ihre bei uns gültigen Zahlungskonditionen für den Rechnungskauf zugeordnet.

PayPal

Im Anschluss an Ihre Bestellung werden Sie auf die Website des Bezahldienstleisters PayPal weitergeleitet und können sich dort mit Ihrem PayPal-Konto anmelden, und die Zahlung vorzunehmen. Ihr PayPal-Konto wird dadurch durch den entsprechenden Betrag belastet.

Kreditkarte

Ihr angegebenes Kreditkartenkonto wird nach Abschluss des Bestellvorgangs belastet. Als Vermittlungsstelle dient hierbei PayPal. Ein eigenes PayPal-Konto ist für diesen Transaktionstyp jedoch nicht notwendig.

SEPA-Lastschriftmandat

Sie erteilen uns die Erlaubnis, den entsprechenden Betrag von dem von Ihnen angegebenen Bankkonto einziehen zu dürfen. Als Vermittlungsstelle dient hierbei PayPal. Ein eigenes PayPal-Konto ist für diesen Transaktionstyp jedoch nicht notwendig.

Vorauskasse

Im Anschluss an Ihre Bestellung erhalten Sie eine Bestelleingangsmail. Darin sind alle zur Zahlung notwendigen Details enthalten. Wir bitten Sie, die Zahlung vollständig und unter Nennung Ihrer Bestellnummer innerhalb von fünf Werktagen auf das Ihnen in der Mail genannte Bankkonto zu überweisen. Sobald die Zahlung auf unserem Konto eingegangen ist, werden Sie darüber von uns per Mail informiert. Die Auslieferung erfolgt im Anschluss schnellstmöglich.

Sie haben jederzeit die Möglichkeit Ihre Bestellung nachzuverfolgen. Wir haben hierfür eine leistungsfähiges Live-Tracking Tool entwickelt. Ab der Rohmaterialdisposition bis zum Wareneingang stehen dezidiert alle Einzelschritte übersichtlich und nachvollziehbar zur Verfügung, egal ob im Shop oder konventionell bestellt wird.

Konventionelle Bestellung

Mit jeder Auftragsbestätigung erhalten Sie einen Link zum Live-Tracking.

Shop Bestellung

Im Bereich „Mein Konto“ haben Sie jederzeit die Möglichkeit Ihre Bestellungen einzusehen und auf das Live-Tracking zuzugreifen.

Sofern Sie die Zahlungsart „Vorauskasse“ gewählt haben, informieren wir Sie ferner über Ihren Zahlungseingang bei uns.

Sobald wir Ihre Ware versendet haben, erhalten Sie eine weitere Mail mit den Trackingdaten unseres Dienstleisters. 

Wir haben uns auf die Produktion und den Handel von DIN- und Standardteilen spezialisiert. Diese sind zwar normiert, unterscheiden sich aber dennoch durch ihren Verbreitungsgrad am Markt. Weniger verbreitete und nachgefragte Produkte werden von uns daher auch nur in kleinen Stückzahlen oder aber auch gar nicht bevorratet und nur bei Bedarf bereitgestellt. Gerne unterbreiten wir Ihnen für diese Produkte ein spezifisches Angebot!

Ungeachtet dieser Tatsache wird das im Shop verfügbare Produktsortiment stetig erweitert und ausgebaut.

Sie können grundsätzlich alle auf der Website verfügbaren Produkte, unabhängig ob diese im Shop verfügbar sind oder nicht, in den Warenkorb legen. Dort haben Sie jederzeit die Möglichkeit die dort befindlichen Artikel in eine Anfrage umzuwandeln und an uns zu übermitteln. Wir werden diese im Anschluss prüfen und Ihnen schnellstmöglich ein entsprechendes Angebot zukommen lassen.

Ihr Warenkorb wird automatisch in eine Anfrage umgewandelt, wenn darin Produkte enthalten sind, welche nicht im Shop verfügbar sind, bzw. Sie Mengengerüste angegeben haben, welche außerhalb der üblichen Shop-Mengen liegen.

Auf Wunsch stellen wir Ihnen zu Ihrem Artikel eine Werksbescheinigung 2.1 oder ein Werkszeugnis 2.2 aus, jeweils nach DIN EN 10204. Diese werden Ihnen mit der Lieferung der Ware per Mail an Ihre Bestellmailadresse digital zugesendet. Bitte beachten Sie, dass wir für Zubehörartikel wie beispielsweise Scheiben, Muttern oder Splinte generell keine Bescheinigung ausstellen können, auch wenn diese Bestandteil eines Gelenks mit von Ihnen gewählter Bescheinigung sind.
Bitte kontaktieren Sie uns, sollten Sie darüber hinaus ein Rohstoffzeugnis (3.1) oder weitere technische Dokumentationen benötigen. Gerne unterstützen wir Sie auch hier!

Werksbescheinigung 2.1

Bescheinigung, in welcher wir Ihnen bestätigen, dass die gelieferten Erzeugnisse den Anforderungen der Bestellung entsprechen, ohne Angabe von Prüfergebnissen.

Werkszeugnis 2.2

Bescheinigung, in welcher wir Ihnen bestätigen, dass die gelieferten Erzeugnisse den Anforderungen der Bestellung entsprechen, mit Angabe von Ergebnissen nichtspezifischer Prüfungen. Bei diesen Prüfergebnissen handelt es sich um die chemischen Sollwerte des zu Grunde liegenden Rohmaterials und damit des gelieferten Erzeugnisses.

Versand & Lieferung

Innerhalb Deutschlands erheben wir bis zu einem Warenwert von 25,00€ eine Versandkostenpauschale i.H.v. 4,99€. Darüber liefern wir versandkostenfrei.

Für Europa mit Ausnahme der Schweiz und Norwegen erlauben wir uns eine Versandkostenpauschale i.H.v. 16,99€ zu erheben.

Für die Schweiz und Norwegen erlauben wir uns eine Versandkostenpauschale i.H.v. 42,99€ zu erheben. Beinhaltet sind in diesem Fall 26,00€ Verzollungskosten.

Im Regelfall versenden wir Ihre Ware mit unserem Dienstleister DPD.

Im Zuge Ihrer Artikelauswahl und -bestellung zeigen wir Ihnen die voraussichtliche Lieferzeit. Da wir im Regelfall keine Teillieferungen vornehmen, bestimmt der Artikel mit der längsten Lieferzeit die gesamte Lieferzeit Ihrer Bestellung.

Wir bitten Sie in diesem Falle unverzüglich mit uns Kontakt aufzunehmen. Gerne regeln wir dies schnell und unkompliziert und organisieren auch nach Ihren Wünschen Nachlieferungen oder Abholungen.

Gemäß des gesetzlichen Widerrufsrechtes können Sie die bei uns bezogene Ware innerhalb der Widerrufsfrist kostenfrei zurückgeben, sofern diese vollständig und in ungebrauchtem und unbeschädigtem Zustand ist. Bitte nutzen Sie hierfür das vorgesehene Formular. Die Rückholung wird dann durch uns organisiert.

Hinweis an Endverbraucher gemäß Verpackungsgesetz

Wir sind nach dem Verpackungsgesetz verpflichtet, nicht systembeteiligungspflichtige Verpackungen im Sinne des § 15 Absatz 1 Satz 1 des Verpackungsgesetzes, zurückzunehmen und für deren Wiederverwendung od-verwertung zu sorgen, um die Rückgabequote zu erhöhen und eine möglichste Verringerung anfallender Verpackungsmaterialen zu befördern.

Folgende Packungen fallen hierunter:

  • Transportverpackungen (Transportverpackungen sind Verpackungen, die den Transport von Waren in einer Weise erleichtern, dass deren direkte Berührung sowie Transportschäden vermieden werden, und typischerweise nicht zur Weitergabe an den Endverbraucher bestimmt sind)
  • Verkaufs- und Umverpackungen, die nach Gebrauch typischerweise nicht bei privaten Endverbrauchern als Abfall anfallen
  • Verkaufs- und Umverpackungen, für die wegen Schadstoff- und/oder Gesundheitsrisiken bei der Verwertung eine Systembeteiligung nicht möglich ist
  • Verkaufsverpackungen schadstoffhaltiger Füllgüter
  • Mehrwegverpackungen (Mehrwegverpackungen sind Verpackungen, die dazu konzipiert und bestimmt sind, nach dem Gebrauch mehrfach zum gleichen Zweck wiederverwendet zu werden und deren tatsächliche Rückgabe und Wiederverwendung durch eine ausreichende Logistik ermöglicht sowie durch geeignete Anreizsysteme, in der Regel durch ein Pfand, gefördert wird)

Demnach sind wir verpflichtet, diese Verpackungen am Ort der tatsächlichen Übergabe oder in dessen unmittelbarer Nähe unentgeltlich zurückzunehmen. Sollte dies nicht möglich sein, haben Sie die Möglichkeit, die Verpackungen an uns zurückzusenden. Wir führen diese dann dem Recycling zu.
Hierdurch wollen wir erreichen, dass die Erfüllung unserer Verwertungsanforderungen erleichtert wird.

Rechtlicher Hinweis: Die gesetzlichen Regelungen des Verpackungsgesetzes gelten gemäß § 12 Abs. 1 Verpackungsgesetz nicht für Verpackungen, die außerhalb Deutschlands an private Endverbraucher abgegeben werden.

Insgesamt stehen wir Ihnen zur weiteren Klärung der Rückgabe gern zur Verfügung.
Bitte setzen Sie sich bei Fragen mit uns in Verbindung unter der E-Mail-Adresse: info@mbo-osswald.de


Hinweis an Industriekunden gemäß Verpackungsgesetz

Um die Rückgabequote zu erhöhen, sind wir verpflichtet nicht lizenzpflichtige Verpackungen unentgeltlich von Ihnen zurückzunehmen. Zu diesen gehören Transportverpackungen (auch Paletten) und Umverpackungen, die bei Ihnen nicht als Abfall anfallen würden, sowie weitere in § 15 VerpackG aufgeführten Verpackungen. Unsere Rücknahmepflicht betrifft restentleerte Verpackungen der gleichen Art, Form und Größe wie die, die Sie ursprünglich erhalten haben und von Waren stammen, die wir auch in unserem Sortiment führen.
Die Rückgabe kann in der Versendungsform frei am Ort der Übergabe stattfinden. Bei wiederkehrenden Lieferungen können Sie die Verpackung auch bei der nächsten Anlieferung in der Versendungsform frei zurückgeben.

Insgesamt stehen wir Ihnen zur weiteren Klärung der Rückgabe gern zur Verfügung.
Bitte setzen Sie sich bei Fragen mit uns in Verbindung unter der E-Mail-Adresse: info@mbo-osswald.de

Ombudsstelle / Hinweisgebersystem / Beschwerdeverfahren Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz

mbo Oßwald hat im Zuge der Bekämpfung von Verstößen gegen gesetzliche Vorschriften und/oder unternehmensinterne Compliance-Regeln sowie von Verstößen gegen menschenrechts- und umweltbezogene Sorgfaltspflichten eine externe Rechtsanwältin als Ombudsanwältin und Ansprechpartnerin für unser Hinweisgebersystem berufen. Die Ombudsanwältin steht allen Hinweisgebern zur Verfügung, die einen vertraulichen Hinweis auf Unregelmäßigkeiten bei mbo Oßwald geben möchten.

Unser Hinweisgebersystem, das durch unsere Ombudsanwältin betrieben wird, steht grundsätzlich allen zur Verfügung, die Hinweise auf rechtswidriges Verhalten geben können. Dies können Mitarbeiter, Kunden oder sonstige Dritte sein. Entgegengenommen werden alle Hinweise, bei denen Sie einen Verdacht auf einen Verstoß haben und die sich in dem vorgegebenen Themenbereich befinden.

Das Hinweisgebersystem steht für Hinweise bezüglich Gesetzes- und Regelverstöße sowie menschenrechts- und umweltbezogene Risiken und Sorgfaltspflichtverletzungen zur Verfügung, sofern diese unser Unternehmen, unseren Geschäftsbereich oder unsere Zulieferer entlang der gesamten Lieferkette betreffen.

Die Themen der Meldeinhalte beinhalten insbesondere folgendes:

  • Korruption, Geldwäsche, Bestechung, Terrorismusfinanzierung, Verstöße gegen Exportkontrollen
  • Wettbewerbswidriges Verhalten
  • Verstöße gegen den Code of Conduct und andere interne Richtlinien von mbo Oßwald (z.B. Einkaufsrichtlinien)
  • Produktsicherheit
  • Diskriminierung, Mobbing, Grundrechte
  • Gesundheit, Betriebssicherheit, Arbeitsschutz
  • Personalthemen, einschließlich Missachtung von Arbeitsanweisungen
  • Datenschutzverstöße
  • Kartellrechtsverstöße
  • Sachverhalte im Sinne des Hinweisgeberschutzgesetzes
  • Verstöße gegen menschenrechts- und umweltbezogene Sorgfaltspflichten.

Das Hinweisgebersystem ist nicht für Beschwerden bezogen auf das operative Geschäft gedacht. Hinweise, die über das Hinweisgebersystem gemeldet werden und die Sachverhalte außerhalb des definierten Themenbereiches betreffen, werden an die entsprechenden Ansprechpartner vorbehaltlich der Zustimmung des Hinweisgebers weitergeleitet oder es werden die entsprechenden Ansprechpartner benannt.

mbo Oßwald:

Unsere Mitarbeiter können sich mit Hinweisen jederzeit an Vorgesetzte, die Personalabteilung, die Geschäftsleitung oder sonstige Stellen im Unternehmen wenden.

Hinweisgebersystem / Ombudsanwältin:

Außerdem steht unseren Mitarbeitern, unseren Geschäftspartnern und sonstigen Dritten unser Hinweisgebersystem zur Verfügung, über das Meldungen bei unserer Ombudsanwältin eingereicht werden können. Sie können Ihre Hinweise telefonisch, postalisch, per E-Mail oder in einem persönlichen Termin einreichen. Auch kann ein Hinweis komplett anonym abgegeben werden. Unsere Ombudsanwältin:

Rechtsanwältin Dr. Kathrin J. Niewiarra, Ombudsfrau
Philippistraße 11
D-14059 Berlin
Tel.: +49 (0) 30 / 4036750- 12
mbo-osswald@compliance-aid.com

Die Hinweise können in Deutsch und Englisch abgeben werden.

Außerdem besteht die Möglichkeit der Abgabe von Meldungen an die Ombudsanwältin über unser elektronisches Hinweisgebersystem: https://mbo.hintbox.de

Externe behördliche Meldestellen:

Meldungen können auch über folgenden Link bei der externen behördlichen Meldestellen des Bundesamts für Justiz abgegeben werden: https://www.bundesjustizamt.de/DE/MeldestelledesBundes/MeldestelledesBundes_node.html

Der Schutz und die Vertraulichkeit des Hinweisgebers sind wesentliche Bestandteile unseres Beschwerdeverfahrens und werden von uns sehr ernst genommen. Während des gesamten Verfahrens werden je nach Einzelfall individuelle Maßnahmen erarbeitet und ergriffen, um den Schutz des Hinweisgebers vor Benachteiligung oder Bestrafung aufgrund von abgegebenen Hinweisen zu gewährleisten. Einschüchterungsversuche, Drohungen oder Benachteiligungen am Arbeitsplatz gegenüber Hinweisgebern werden nicht geduldet. Wenn Sie aufgrund eines Hinweises Einschüchterungen, Drohungen oder Repressalien erleiden, wenden Sie sich damit bitte an unsere Ombudsanwältin oder die dafür zuständigen Stellen bei mbo Oßwald.

Als Rechtsanwältin unterliegt die Ombudsanwältin außerdem der anwaltlichen Verschwiegenheitspflicht. Die Kontaktaufnahme als auch alle Informationen und Hinweise werden absolut vertraulich behandelt. Dies ist durch eine gesonderte Datenschutzvereinbarung mit mbo Oßwald als Auftraggeber abgesichert.

Nur mit Ihrer ausdrücklichen Zustimmung wird Ihre Identität gegenüber mbo Oßwald offengelegt. Sollte es aufgrund Ihrer Informationen zu Ermittlungen der Strafverfolgungsbehörden kommen, ist Ihre Anonymität durch die anwaltliche Verschwiegenheitspflicht auch gegenüber diesen Institutionen gewährleistet.

Zusammenfassung:

Die Ombudsanwältin prüft die eingehenden Hinweise und unternimmt eine rechtliche Erstbewertung. Diese wird an die Geschäftsleitung der mbo Oßwald zur weiteren Prüfung des Sachverhaltes weitergeleitet, sofern der Hinweisgeber der Weitergabe zugestimmt hat. Eine absolut vertrauliche Behandlung der Hinweise wird garantiert. Soweit sich die Hinweise konkretisieren lassen, werden weitere Maßnahmen eingeleitet. Sollten sich die Hinweise als gegenstandslos herausstellen, wird die Untersuchung beendet. Zudem erfolgt eine Löschung aller personenbezogenen Daten entsprechend den datenschutzrechtlichen Vorgaben.

Die einzelnen Schritte:

Eingang des Hinweises

Der Eingang des Hinweises wird dokumentiert und der Hinweisgeber erhält spätestens nach sieben Tagen eine Empfangsbestätigung von der Ombudsanwältin.

Überprüfung des Hinweises

Die Ombudsanwältin ordnet den Hinweis thematisch ein und untersucht ihn auf Plausibilität. Ist der Hinweis plausibel, wird er bei ausdrücklicher Zustimmung des Hinweisgebers zur Sachverhaltsaufklärung unter Wahrung der Vertraulichkeit an die Geschäftsleitung weitergeleitet. Hinweise, die die Geschäftsleitung betreffen, werden direkt an die Geschäftsführung weitergeleitet. Hinweise, die die Geschäftsführung betreffen, werden nach vorheriger Abstimmung zwischen der Geschäftsleitung und der Ombudsanwältin entsprechend der internen Richtlinien weitergeleitet.

Sofern dies vom Hinweisgeber erwünscht ist, bleibt die Ombudsanwältin während des gesamten Verfahrens mit ihm in Kontakt. Über die Art und Weise der Kontaktgestaltung entscheidet jedoch einzig der Hinweisgeber.

Ist der Hinweis nicht plausibel, wird das Verfahren eingestellt und der Hinweisgeber informiert.

Aufklärung des Sachverhalts

Die Geschäftsleitung klärt den Sachverhalt in Abstimmung mit der Ombudsanwältin unter vollem Einsatz seiner verfügbaren Mittel einzelfallbezogen, bedarfsgerecht und zeitgerecht auf. Dabei wird zunächst überprüft, ob ausreichend Informationen für die Aufklärung des Sachverhalts vorhanden sind. Ist dies nicht der Fall, wird der Hinweisgeber von der Ombudsanwältin kontaktiert, um weitere Informationen zu erfragen.

Ist eine Kontaktaufnahme vom Hinweisgeber nicht erwünscht und können auch anderweitig keine ausreichenden Informationen für die Sachverhaltsaufklärung zusammengetragen werden, wird das Verfahren eingestellt. Kann kein Fehlverhalten oder Risiko im Unternehmen oder bei den Geschäftspartnern bzw. Zulieferern festgestellt werden, wird das Verfahren ebenfalls eingestellt. Der Hinweisgeber wird hierüber entsprechend informiert.

Erarbeitung von Lösungen

Wird ein Fehlverhalten oder Risiko festgestellt, werden auf Grundlage der gesammelten Informationen geeignete Präventions- und/oder Abhilfemaßnahmen erarbeitet. Sofern dies möglich, sinnvoll und von ihm erwünscht ist, wird der Hinweisgeber bei der Erarbeitung der Präventions- und/oder Abhilfemaßnahmen einbezogen.

Der Hinweisgeber erhält spätestens drei Monate nach der Empfangsbestätigung eine Rückmeldung durch die Ombudsanwältin über die geplanten sowie bereits ergriffene Maßnahmen sowie der Gründe für diese, soweit dadurch (interne) Untersuchungen und die Rechte der Personen, die Gegenstand eines Hinweises sind, nicht beeinträchtigt werden und dies im Rahmen des rechtlich Zulässigen möglich ist.

Einleitung von Abhilfemaßnahmen und Nachverfolgung sowie Wirksamkeitsüberprüfung

Die beschlossenen Präventions- und/oder Abhilfemaßnahmen werden eingeleitet und die Umsetzung von der Geschäftsleitung bzw. einem dafür eingesetzten Komitee nachverfolgt.

Außerdem überprüft mbo Oßwald die Wirksamkeit des Beschwerdeverfahrens jährlich und anlassbezogen. Hierzu wird insbesondere das Feedback der Hinweisgeber herangezogen. Bei Bedarf werden Anpassungen vorgenommen.

Geben Sie nach bestem Wissen und Gewissen einen Hinweis ab, entstehen Ihnen keine Nachteile im Unternehmen. Setzen Sie jedoch bewusst eine falsche oder bösgläubige Meldung ab bzw. haben Sie selbst gegen geltende Verhaltensregeln verstoßen, behält sich mbo Oßwald rechtliche Schritte vor.

Wichtig ist, dass Sie zum Zeitpunkt der Meldung geglaubt oder angenommen haben, dass der Inhalt wahr ist, und dass Sie die Meldung nicht mit missbräuchlicher Absicht gemacht haben. Wenn sich nach der Abklärung des Sachverhalts herausstellt, dass der Hinweis nicht begründet war, haben Sie keine negativen Konsequenzen zu befürchten.

Auch dann werden Sie ermuntert, den fraglichen Sachverhalt zu melden. Bei der Untersuchung des Sachverhalts und der allfälligen Sanktionierung wird dies, soweit rechtlich möglich, angemessen berücksichtigt.

Für den Hinweisgeber entstehen keine Kosten.

Nein, es kommt kein Mandatsverhältnis zustande. Die Ombudsanwältin ist und bleibt Beauftragte von mbo Oßwald. Jedoch besteht durch das Rechtsverhältnis der Ombudsanwältin mit mbo Oßwald als Auftraggeberin eine „(Schutz-)Wirkung“ zugunsten des Hinweisgebers. Hierdurch kann die Ombudsanwältin den Hinweisgeber gern in den praktischen Fragen des Einzelfalls informell beraten, jedoch ist es ihr nicht möglich, Ihre rechtlichen Interessen als „Ihre“ Anwältin zu vertreten.

Haben Sie weitere Fragen zu unseren Produkten, unseren Dienstleistungen oder unserem Internetauftritt? Wir stehen Ihnen während unserer Geschäftszeiten jederzeit zur Verfügung! Sie erreichen uns unter:

mbo Oßwald GmbH & Co KG
Steingasse 13
97900 Külsheim-Steinbach

Tel.: +49 9345 670-0
E-Mail: info@mbo-osswald.de

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Geschäftszeiten
Montag – Donnerstag: 07:00 Uhr – 16:30 Uhr
Freitag: 07:00 Uhr – 13:00 Uhr