Verhaltenskodex (Code of Conduct) der mbo Oßwald GmbH & Co KG
Version 2.1 · Stand: 10/2026
Unser Anspruch
mbo Oßwald ist ein Familienunternehmen. Seit 1967 fertigen wir in Külsheim-Steinbach Verbindungstechnik für Kunden in aller Welt, heute mit rund 70 Mitarbeitenden. Wir wollen wirtschaftlich erfolgreich sein und dabei Menschen, Umwelt und Geschäftspartner fair behandeln. Dieser Kodex beschreibt, wie wir das im Alltag tun. Grundlage unseres Handelns ist die Einhaltung der geltenden Gesetze, insbesondere des deutschen und europäischen Rechts. Er gilt für die Geschäftsführung und alle Mitarbeitenden. Er beschreibt unsere Grundsätze und Erwartungen für die Zusammenarbeit mit Kunden und Lieferanten und begründet keine zusätzlichen vertraglichen Verpflichtungen oder Rechte. Inhaltlich orientiert er sich an den zehn Prinzipien des UN Global Compact, den Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) und den UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte.
Die zehn Prinzipien des UN Global Compact in diesem Kodex
- Menschenrechte (Prinzipien 1–2) → Kapitel 1
- Arbeitsnormen (Prinzipien 3–6) → Kapitel 1
- Umweltschutz (Prinzipien 7–9) → Kapitel 3
- Korruptionsprävention (Prinzip 10) → Kapitel 4
1. Menschenrechte und faire Arbeitsbedingungen
„Arbeit bei uns ist freiwillig, fair geregelt und frei von Diskriminierung.“
- Menschenrechte: Wir achten die international anerkannten Menschenrechte. Eine Beteiligung an Menschenrechtsverletzungen ist bei uns untersagt. Von unseren Geschäftspartnern erwarten wir ebenfalls die Achtung der Menschenrechte.
- Keine Zwangsarbeit: Jede Beschäftigung bei uns ist freiwillig. Beschäftigte können ihr Arbeitsverhältnis nach den geltenden gesetzlichen und vertraglichen Bestimmungen beenden.
- Keine Kinderarbeit: Wir beschäftigen keine Kinder. Jugendliche in Ausbildung, Praktikum oder Ferienarbeit betreuen wir nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz und schützen sie besonders.
- Gleichbehandlung und Respekt: Diskriminierung, etwa wegen Herkunft, Geschlecht, Religion, Behinderung, Alter oder sexueller Identität (AGG), ist bei uns untersagt, ebenso Belästigung sowie körperliche und psychische Gewalt. Bei Einstellung, Bezahlung und Entwicklung zählen Eignung und Leistung.
- Vereinigungsfreiheit: Unsere Mitarbeitenden können sich frei zusammenschließen und kollektiv verhandeln. Daraus entsteht ihnen kein Nachteil.
- Vergütung und Arbeitszeit: Wir beachten die geltenden gesetzlichen Vorgaben zu Mindestlohn, Ausbildungsvergütung, Arbeitszeit, Ruhezeiten und Arbeitszeiterfassung.
2. Arbeits- und Gesundheitsschutz
„Wer bei uns arbeitet, soll gesund nach Hause gehen.“
- Wir beurteilen die Gefährdungen an unseren Arbeitsplätzen, auch psychische Belastungen, und leiten daraus Maßnahmen ab.
- Unsere Mitarbeitenden werden bei Arbeitsbeginn und danach regelmäßig nach den Arbeitsschutzvorgaben unterwiesen.
- Wer eine Gefahr bemerkt, spricht sie an. Sicherheit geht vor Termin.
3. Umwelt und Ressourcen
„Material und Energie setzen wir sparsam ein.“
- Wir halten das geltende Umweltrecht ein. Unsere Photovoltaikanlagen speisen den Strom über ein Energiemanagement direkt in die Fertigung ein.
- Abfälle und Betriebsstoffe trennen wir und lassen sie fachgerecht entsorgen.
- Wir beachten die für unsere Produkte und Verpackungen jeweils geltenden gesetzlichen Anforderungen, etwa REACH, RoHS und das Verpackungsrecht. Auf Anfrage stellen wir vorhandene Erklärungen sowie Informationen zu Konfliktmineralien und weiteren Rohstoffen oder zu Emissionen bereit.
- Wir sensibilisieren unsere Mitarbeitenden für einen verantwortungsvollen Umgang mit der Umwelt.
4. Integrität im Geschäftsverkehr
„Aufträge gewinnen wir mit Leistung, nicht mit Geschenken.“
- Korruption und Geschenke: Korruption, Bestechung und Erpressung lehnen wir in jeder Form ab. Wir bieten und gewähren keine Vorteile, die Entscheidungen beeinflussen sollen. Unsere Mitarbeitenden nehmen von Geschäftspartnern keine Geschenke an.
- Fairer Wettbewerb: Wir halten das Kartell- und Wettbewerbsrecht ein. Wettbewerbswidrige Absprachen, insbesondere über Preise, Kunden oder Gebiete, sind untersagt.
- Interessenkonflikte: Private Interessen dürfen geschäftliche Entscheidungen nicht beeinflussen. Wer einen Konflikt sieht, legt ihn offen.
- Geldwäsche: Wir beteiligen uns nicht an Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung und beachten die geltenden Vorschriften zu ihrer Verhinderung.
- Zoll, Exportkontrolle und Sanktionen: Wir halten Zoll- und Außenwirtschaftsrecht sowie die Sanktionen der EU ein. Seit 2009 sind wir zugelassener Wirtschaftsbeteiligter (AEO).
5. Qualität und Produktsicherheit
„Qualität entsteht in der Fertigung, nicht erst in der Prüfung.“
- Unser Qualitätsmanagement ist seit 1998 nach DIN EN ISO 9001 zertifiziert. Das jeweils gültige Zertifikat stellen wir auf Anfrage bereit.
- Mit Reklamationen gehen wir offen und sachlich um: Wir klären die Ursache und lernen daraus.
- Erklärungen zu Werkstoffen und Konformität geben wir nur ab, wenn wir sie belegen können. Je nach Artikel und Vereinbarung liefern wir Prüfbescheinigungen nach DIN EN 10204 und Angaben zur Rückverfolgung der Charge.
6. Vertraulichkeit, Know-how und Daten
„Was Kunden uns anvertrauen, schützen wir.“
- Know-how unserer Kunden: Zeichnungen, Muster und Fertigungswissen unserer Kunden nutzen wir nur für die Zusammenarbeit mit dem jeweiligen Kunden. An Dritte geben wir sie nur weiter, soweit die Auftragsabwicklung es erfordert, etwa bei einer Lohnbearbeitung.
- Datenschutz und Informationssicherheit: Wir schützen personenbezogene Daten nach der DSGVO. Für die Informationssicherheit ist ein Beauftragter benannt.
- Geschäftsgeheimnisse und Firmeneigentum: Vertrauliche Informationen, unsere eigenen wie die unserer Partner, schützen wir mit angemessenen technischen und organisatorischen Maßnahmen und geben sie nur im erforderlichen und zulässigen Umfang weiter. Maschinen, Werkzeuge, Material und IT behandeln wir sorgfältig.
7. Was wir von unseren Lieferanten erwarten
„Wir erwarten, was wir selbst einhalten.“
Wir erwarten von unseren Lieferanten vergleichbare Grundsätze in ihrem eigenen Geschäftsbereich und berücksichtigen das bei der Auswahl und Bewertung unserer Lieferanten. Bei konkreten Hinweisen auf Verstöße prüfen wir angemessene Schritte. Unsere Anforderungen an Lieferanten sind angemessen und passen zu ihrem Geschäft. Gesetzliche Sorgfaltspflichten unserer Kunden reichen wir nicht an sie weiter.
8. Im Zweifel fragen: Hinweise und Umsetzung
„Hinweise sind erwünscht. Wer meldet, hat keinen Nachteil.“
Drei Fragen, wenn etwas unklar ist
- Ist es rechtmäßig?
- Könnte ich es unserem Kunden und meinen Kolleginnen und Kollegen offen erklären?
- Hätte ich ein gutes Gefühl, wenn es morgen in der Zeitung stünde?
Wer nicht jede Frage mit Ja beantworten kann, fragt vorher nach.
- Meldewege: Mitarbeitende können Hinweise auf Verstöße gegen diesen Kodex oder gegen geltendes Recht an ihre Vorgesetzten, an die Geschäftsführung oder vertraulich an unsere interne Meldestelle nach dem Hinweisgeberschutzgesetz geben. Die externe Meldestelle des Bundesamts für Justiz steht ebenso offen. Wie beide erreichbar sind, steht in der Leitlinie Hinweisgeberschutz im Intranet. Wer zum Zeitpunkt der Meldung hinreichenden Grund zu der Annahme hatte, dass die gemeldeten Informationen zutreffen, darf deswegen nicht benachteiligt werden. Geschäftspartner wenden sich mit Hinweisen an ihre Ansprechpartner bei uns oder direkt an die Geschäftsführung.
- Verantwortung: Die Geschäftsführung verantwortet diesen Kodex, Führungskräfte leben ihn vor. Verstöße können je nach Schwere arbeitsrechtliche Folgen haben.
- Umsetzung: Der Kodex ist allen Mitarbeitenden im Intranet zugänglich und Teil der Einarbeitung. Wir überprüfen ihn regelmäßig und passen ihn bei Bedarf an.