Zur Startseite gehen

Produktzusatzinformationen

Artikelnummer
10 01 0005 8001/000
Bezeichnung
Federklappbolzen
FKB 5 x 10 Feder=Federbandst.Bo.1.4305
Warennummer
73182900
Gewicht
0.0026 kg

Nachhaltigkeit

PCF (Product Carbon Footprint)

Der PCF stellt das maßgebliche Verfahren dar, um die Umweltauswirkungen eines Produkts zu bestimmen. Dieses Verfahren betrachtet den gesamten Lebenszyklus eines Produkts – angefangen bei der Gewinnung der Rohmaterialien über die Produktion und Nutzung bis hin zum Recycling oder der Entsorgung. In jeder dieser Phasen werden Emissionen freigesetzt, die zum Treibhauseffekt beitragen und somit das Klima beeinflussen.

Er werden folgende Systemgrenzen reportet:

  • Cradle-to-Cradle steht für die Entwicklung von Produkten, die am Ende ihrer Lebensdauer vollständig in neue Produkte oder natürliche Kreisläufe zurückgeführt werden können. Ziel ist es, einen geschlossenen Kreislauf ohne Abfall zu schaffen, indem Materialien kontinuierlich wiederverwendet werden. Die zum Einsatz kommenden Stähle und Kunststoffe können verlustfrei dem Kreislauf wieder zugeführt und für die Herstellung neuer Stahlprodukte genutzt werden.

  • Cradle-to-Gate bezieht sich auf die Bewertung der Umweltauswirkungen eines Produkts von der Rohstoffgewinnung bis zur Fertigstellung im Werk. Dabei werden die direkten Emissionen und der Energieverbrauch bis zum Verlassen des Werks erfasst, ohne die Nutzungs- und Entsorgungsphase einzubeziehen. Hiermit werden somit die Umweltauswirkungen bewertet, für welche mbo als Hersteller direkt verantwortlich ist.

  • Aufgrund der 100%igen Recycelbarkeit der zum Einsatz kommenden Stähle und Kunststoffe wird auf die Nutzung des Ansatzes Cradle-to-Grave zu Gunsten von Cradle-to-Cradle verzichtet. Das Produkt wird am Ende seiner Nutzung nicht zu Abfall, sondern steht als wertvoller Rohstoff für neue Stahl- und Kunststoffprodukte zur Verfügung und trägt damit aktiv zu einem geschlossenen Kreislauf und zur Ressourceneffizienz bei.

Cradle-to-Cradle
0,02 kg CO2e / Stück
Cradle-to-Gate
0,01 kg CO2e / Stück

Gefahrenstoffhinweis

SVHC (Substance of Very High Concern)

Folgende Auflistung enthält die im angegebenen Produkt enthaltenen SVHC der Kandidatenliste in der gültigen Fassung in Konzentration über 0,1 % gemäß Art. 33 der REACh-Verordnung (Verordnung (EG) Nr. 1907/2006).

Keine SVHC in Konzentration > 0,1 % w/w enthalten

SVHC (Substance of Very High Concern)

Folgende Auflistung enthält die im angegebenen Produkt enthaltenen SVHC der Kandidatenliste in der gültigen Fassung in Konzentration über 0,1 % gemäß Art. 33 der REACh-Verordnung (Verordnung (EG) Nr. 1907/2006).

Keine SVHC in Konzentration > 0,1 % w/w enthalten

PFAS (Per- und polyfluorierte Alkylverbindungen)

Im Februar 2023 wurde ein Verbot von PFAS im Kontext von REACH angeregt. Die sechsmonatige Prüfungsphase hat am 22.03.2023 begonnen. Eine Entscheidung durch die EU-Kommission wird frühestens 2025 erwartet. Enthaltene PFAS sind insofern auch nicht in den SCIP-Einträgen enthalten und werden nur informatorisch aufgelistet.
Keine PFAS enthalten

RoHs (Restriction of Hazardous Substances)

Das Produkt enthält – mit Ausnahme von Blei, sofern oben als SVHC angegeben – keine in Richtlinie 2015/863/EU in der jeweils gültigen Fassung in Anhang II gelisteten Substanzen oberhalb der festgelegten Maximalkonzentration im homogenen Material.

Die Richtlinie 2011/65/EU (RoHs) und deren Erweiterungsrichtlinien 2018/736 bis 2018/742 erlauben den Einsatz von „Blei als Legierungselement in Stahl für Bearbeitungszwecke und in verzinktem Stahl mit einem Massenanteil von höchstens 0,35 %“ als Ausnahme 6a in Anhangs III. Die Ausnahme läuft für einzelne Gerätekategorien ab dem 21.07.2021 ab. Die Prüfung hinsichtlich der Verwendbarkeit in den unten aufgeführten bleihaltigen Produkten in diesem Kontext obliegt Ihnen. Eine weitere Verlängerung der genannten Ausnahme liegt aktuell bei der EU zur Prüfung.

CMRT (Conflict Minerals) | EMRT (Extended Minerals)

Die auf Unternehmensebene ausgefüllten Reporting Template können hier für das CMRT sowie hier für das EMRT heruntergeladen werden.

POP (persistente organische Schadstoffe)

Es werden keine in der EU-POP-Verordnung 850/2004/EU in Anhang I und II aufgeführten Stoffe für das Produkt hergestellt oder verwendet.

TASCA (Toxic Substances Control Act)

Es werden keine im Frank R. Lautenberg Chemical Safety for the 21st Century Act aufgeführten Stoffe für das Produkt hergestellt oder verwendet.